Ehrenbürger der Stadt Geisa
Ehrenbürger der Stadt Geisa Verleihung des Ehrenbürgerrechts Auf der Grundlage der Thüringer Kommunalordnung sowie der Hauptsatzung der Stadt Geisa können Persönlichkeiten, die sich in besonderem Maße um die Stadt Geisa und das Wohl ihrer Einwohner verdient gemacht haben, zu Ehrenbürgern ernannt werden. Auszug aus der Hauptsatzung der Stadt Geisa vom 21.08.1996 § 10 Ehrenbezeichnungen(1) Personen, […]
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