Bebauungsplan „Am Schleidsberg – 3. BA“ – Bekanntmachung über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan „Am Schleidsberg – 3. BA“

Der Stadtrat der Stadt Geisa hat in der Sitzung vom 16.01.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den AufsteIIungsbeschIuss zum Bebauungsplan ,,Am Schleidsberg – 3. BA“ beschlossen. Der AufsteIlungsbeschluss wurde am 22.03.2025 ortsüblich bekannt gemacht. 

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung / Inhalt des Bebauungsplanes

Am nordöstlichen Ortsrand der Stadt Geisa liegen die bestehenden und bereits fast vollständig bebauten Gewerbegebiete ,,Nord“ und ,,Am Schleidsberg“. Der Stadt Geisa liegen Anfragen nach gewerblichen Bauflächen sowohl durch ansässige als auch externe Unternehmen vor.
Im Hinblick diese Nachfrage beabsichtigt die Stadt Geisa eine Erweiterung der bestehenden Gewerbegebiete ,,Nord“ und ,,Am Schleidsberg“ in nördliche Richtung. Da der Bereich – mit Ausnahme einer kleinen Überschneidung mit dem bestehenden ,,Gewerbegebiet Nord“ – weder Teil eines bestehenden rechtskräftigen Bebauungsplanes noch im Flächennutzungsplan als Siedlungsfläche ausgewiesen ist, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie die Änderung des FIächennutzungsplanes notwendig. Das Bebauungsplanverfahren wird unter dem Titel Bebauungsplan ,,Am Schleidsberg – 3. BA“ geführt. Bei dem Flächennutzungsplan handelt es sich um die 6. Änderung. Beide Verfahren werden gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren durchgeführt.

Geltungsbereich

Das Plangebiet hat eine Größe von rd. 12,2 ha und befindet sich am nördlichen Ortseingang von Geisa. Der Geltungsbereich des Plangebiets umfasst die Grundstücke Flurnrn. 1306, 1 307/1 , 1307/2, 1307/3, 1307/4, 1 307/5, 1308, 1309, 1310, 1311 /4, 1311 /6, 1312, 1314, 1315, 1316, 1317, 1318, 1319/1, 1319/2, 1320, 1321/8 und 1321/9 – jeweils Gemarkung Borsch. 

Das Plangebiet wird dabei wie folgt begrenzt:

  • Im Norden durch eine Grünfläche (Flurnrn. 1313) südlich der Splittersiedlung an der Geisaer Straße;
  • Im Osten durch den Flurweg Flurnr. 1 305/2;
  • Im Süden durch das bestehende Gewerbegebiet (Flurnrn. 1321/5, 1321/6, 1321/7, 1321/18 und 1321/10) sowie Landesstraße L1026 (,,Dermbacher Straße“) am nordöstlichen Ortseingang (Flurnrn. 1326/3, 1326/4, 1311/3 und 1311/5);
  • Im Westen durch die Bundesstraße B278 ,,Borscher Straße“ (Flurnr. 1879)

Bisheriger Verfahrensverlauf

Der Stadtrat der Stadt Geisa hat am 14.08.2025 den Vorentwurf des Bebauungsplanes ,,Am
Schleidsberg – 3. BA“ i.d.F. vom 01.08.2025 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung gemäß
§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Diese fand im Zeitraum vom 02.09.2025 bis zum
14.10.2025 statt.
Die dort eingegangenen Stellungnahmen wurden im Rahmen der Stadtratssitzung vom
18.11.2025 durch den Stadtrat der Stadt Geisa behandelt und abgewogen. Der somit
geänderte Entwurf des Bebauungsplanes ,,Am Schleidsberg – 3. BA“ wurde in der Fassung vom
18.11.2025 gebilligt.
Weiter hat der Stadtrat beschlossen, dass auf dieser Grundlage die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden soll.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Entwurf des Bebauungsplanes ,,Am Schleidsberg – 3. BA“, einschließlich der Begründung und den dazugehörigen Anlagen (Umweltbericht, Gutachten Lärmimmissionen, Gutachten Geruchsimmissionen, Gutachten Artenschutz) liegen nun gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zusammen in der Zeit vom 22.12.2025 bis einschließlich 30.01.2026 öffentlich aus.

Die Planunterlagen können auf der Internetseite der Stadt Geisa unter
https://stadt-geisa.org/
eingesehen werden. Zusätzlich können die Planunterlagen leicht zugänglich im Bauamt,
Zimmer 16, Anschrift: Marktplatz 29, 36419 Geisa, während der folgenden Zeiten

Montag, Mittwoch, Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr
Dienstag von 9 bis 12 und 14 bis 18 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr

Zwischen den Jahren gelten geänderte Sprechzeiten:
Montag, 22.12. und Dienstag, 23.12. von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr
Montag, 29.12. und Dienstag, 30.12. und von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr
Freitag, 02.01. von 9-12 Uhr
von jedermann eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich abgegeben werden. Diese sollen elektronisch via E-Mail info@geisa.de abgegeben werden. Zusätzlich kann bei Bedarf die Stellungnahme während der Auslegungsfrist auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Geisa den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Umweltbezogene Informationen:

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

 

Art der vorhandenen

Information und

Urheber

Thematischer Bezug

Umweltbericht in der

Fassung vom 18.11.2025

Einleitung mit Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf das Plangebiet beziehen; Darstellung der Projektwirkungen; Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen bei der Durchführung der Planung sowie Benennung von Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung gegliedert nach folgenden Schutzgütern: Fläche, Boden, Klima/Luft, Wasser, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Landschaft, Mensch, Kultur- und Sachgüter inkl. Darstellung der Wechselwirkungen der Schutzgüter sowie Auswirkungen durch schwere Unfälle, Katastrophen, die für das Projekt relevant sind oder werden können;

Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich der Auswirkungen; Abarbeitung der Eingriffsregelungen bezogen auf die Schutzgüter; Vorstellung anderweitiger Lösungsmöglichkeiten und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht Durchführung der Planung. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung. Beschreibung der verwendeten Methodik sowie allgemein verständliche Zusammenfassung sowie Auflistung der Quellen.

Schallimmissionsprognose LG 26/2025 für den Bebauungsplan „Am Schleidsberg – 3. BA“ der Stadt Geisa – ENTWURF (Ingenieurbüro FRANK & SCHELLENBERG, 13.11.2025)

Grundlagen zum Auftraggeber, Plangebiet und der Aufgabenstellung; Auflistung der Quellen sowie Erläuterung der Begriffe nach DIN 45691; Verortung und Definition der Immissionsorte sowie geeigneten Richtwerte; Angaben zum Plangebiet und zur Vorbelastung; Angaben zur Lärmkontingentierung mit Empfehlungen für Festsetzungen im Bebauungsplan; Anwendung der Emissionskontingente im Genehmigungsverfahren; Berechnung des Verkehrslärms im Plangebiet; Berechnung des Gewerbelärms im Plangebiet durch benachbartes Gewerbe; Anforderungen zum passiven Schallschutz; Zusammenfassung; Anlagen

Gutachten zur Ausbreitung von Luftbeimengungen, Immissionsprognose Geruch (rebo consult Ingenieurgesellschaft mbH, 15.07.2025)

Benennung des Anlasses des Gutachtens sowie Auflistung der verwendeten Literatur; Beschreibung der Bemessungsgrundlagen; Ausführung der Übertragbarkeitsprüfung meteorologischer Daten, Benennung der Anforderungen an die Luftqualität; Darlegung der Transmission (Ausbreitungsrechnung); Darstellung der Immission; Fazit; Anlagen

Artenschutzrechtliche Erfassung (Planungsbüro für Landschaftsgestaltung & Freianlagen – Neubert, 30.07.2025)

Darstellung Anlass, Grundlagen und Vorgehen; Beschreibung des Vorhabens und des Prüfraums; Darstellung der vorhabenbezogenen Wirkungen sowie der Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen; Beschreibung vorkommender geschützter Arten der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie sowie ihrer Betroffenheit (potenzielle Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG); Zusammenfassende Darlegung der Voraussetzungen für die Zulassung des Vorhabens nach § 45 Abs. 7 BNatSchG; Gutachterliches Fazit und Literaturverzeichnis; Anhang und Karte

Landratsamt

Wartburgkreis (Untere Bodenschutzbehörde), Stellungnahme vom 14.10.2025 /

Kulturbund e. V. Landes-verband Thüringen, Stellungnahme vom 14.10.2025

·     Hinweis auf sparsamen Umgang mit Grund und Boden sowie Vermeidungsmaßnahmen zum Schutzgut Boden

Thüringer Landesverwaltungsamt, Stellungnahme vom 09.10.2025

·     Hinweis auf das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB, welches auch für die Ausgleichsflächen zu betrachten ist

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr,

Stellungnahme vom 14.10.2025

·     Hinweis auf Pflanzungen im Umfeld der Bundes- und Landesstraße

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz,

Stellungnahme vom 24.09.2025

·     Hinweis auf Lage der Ausgleichsflächen A1 bis A5 innerhalb der Pflegezone des Biosphärenreservats Rhön, sowie der Teilfläche A9 in dem Pflegezonenteilgebiet

·     Hinweis auf Lage der Planung im Einwirkungsbereich einer Deponie nach KrWG.

·     Hinweis auf mögliche Geogefahren und Beschränkung zur Versickerung

·     Hinweis auf den Grundwasserstand

Arbeitsgruppe Arten-schutz Thüringen e. V., Stellungnahme vom 13.10.2025 /

Kulturbund e. V.

Landesverband Thüringen, Stellungnahme vom 14.10.2025

·     Hinweis auf mögliche Lichtverschmutzung/ Lichtemissionen bei Umsetzung des Bebauungsplanes

Schutzgemeinschaft Deutscher Wald

Landesverband Thüringen e. V., Stellungnahme vom 14.10.2025

·     Hinweis zur Festsetzung heimischer Straßenbäume

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Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen, einschließlich der vorgenannten Planunterlagen sowie der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung, liegen sowohl auf der Internetseite der Stadt Geisa als auch im Bauamt ebenfalls öffentlich aus.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem ThürDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt ,,Merkblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Geisa, 28.11.2025
(Siegel)
Manuela Henkel
Bürgermeisterin Stadt Geisa