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Bekanntmachung über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan „Gewerbepark Am kleinen Sand – 2.BA“ in der Gemeinde Buttlar
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Buttlar
Bebauungsplan „Gewerbepark – Am kleinen Sand, 2. BA“ in Buttlar
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Buttlar hat in seiner Sitzung am 03.09.2026 über die Auswertung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Erweiterung des Bebauungsplanes „Am kleinen Sand“ in Buttlar beraten und abgewogen.
Der Gemeinderat hat zudem aufgrund der vorliegenden Stellungnahmen die Änderung der Bezeichnung des Bebauungsplanes beschlossen. Im weiteren Verfahren wird dieser als Bebauungsplan „Gewerbepark – Am kleinen Snad, 2. BA“ bezeichnet.
Der entsprechend der Abwägung fortgeschriebene Bebauungsplanentwurf „Gewerbepark – Am kleinen Sand, 2. BA“ in Buttlar inkl. der dazugehörigen Unterlagen (Begründung, Schallgutachten, Umweltbericht mit Anlagen, Artenschutzgutachten) wurden in der Sitzung am 03.09.2026 vom Gemeinderat der Gemeinde Buttlar gebilligt und die Durchführung der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.2 BauGB sowie der Behörden und Träger Öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gewerbepark – Am kleinen Sand, 2. BA“ in Buttlar befindet sich am nördlichen Ortsrand der Gemeinde und umfasst eine Fläche von ca. 87.999 m² (8,8 ha). Das Vorhaben umfasst die Flurstücke 1500/29 (anteilig), 2006, 2007, 2008, 2010/3, 2010/4, 2010/5, 2010/6, 2012/1, 2013/2, 2013/3 (anteilig), 2046, 2047, 2048, 2049, 2050, 2051, 2052, 2054, 2055, 2056, 2057, 2058, 2059, 2060, 2061, 2062, 2063, 2064, 2071, 2072, 2073, 2076, 2077, 2079, 2080, 2081, 2082, 2088 (anteilig), 2096 (anteilig), 3416, 3427, 3428, 3433 und 3434 Flur 7 der Gemarkung Buttlar. Die Fläche befindet sich nördlich des bestehenden Gewerbegebiets und wird von Ackerland umschlossen. Südlich des Geltungsbereichs verläuft die Bundesstraße B 84. Der Geltungsbereich ist der anliegenden Karte zu entnehmen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) liegt der Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbepark – Am kleinen Sand, 2. BA“ einschließlich der zugehörigen Begründung, den vorliegenden Gutachten und des nach Maßgabe der Anlage 1 zum Baugesetzbuch und den Umweltschutzgütern im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichtes sowie die vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen öffentlich zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom 14.09.2026 bis einschließlich 19.10.2026 öffentlich aus.
Die Planunterlagen können auf der Internetseite der Stadt Geisa (erfüllende Gemeinde) gemäß § 4a Absatz 4 BauGB eingesehen und heruntergeladen werden.
Zusätzlich können die Planunterlagen leicht zugänglich im Bauamt Geisa während der folgenden Zeiten
Bauamt, Zimmer 16, Anschrift: Marktplatz 29, 36419 Geisa,
Montag, Mittwoch, Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr
Dienstag von 9 bis 12 und 14 bis 18 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
von jedermann eingesehen werden.
Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Bauamt der Stadt Geisa, Zimmer 16, Marktplatz 29 in 36419 Geisa innerhalb der Dienststunden der Stadtverwaltung oder per Mail an info@geisa.de und info@kh-planwerk.de (Planungsbüro KH Planwerk GmbH, Bahnhofstraße 6 in 99084 Erfurt), abgegeben werden.
Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Folgende Arten umweltrelevanter Informationen sind verfügbar:
- Umweltbericht gemäß § 2a BauGB in der Fassung vom 09.08.2026: Der Umweltbericht umfasst neben einem einleitenden Kapitel zu den Inhalten, Zielen und Festsetzungen des Bebauungsplanes, der Einordnung des Plangebietes und den in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen des Umweltschutzes, eine Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Vermeidung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst in § 1 Abs.6 Nr.7a-j BauGB u.a. die Schutzgüter Boden und Fläche, Wasser, Klima, Luft, Tiere, Pflanzen, Biologische Vielfalt und Artenschutz, Landschaft, Schutzgebiete, Natura-2000-Gebiete, gesetzlich geschützte Biotope und Lebensraumtypen, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- und sonstige Sachgüter, Gebiete zur Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität.
Ferner umfasst der Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können.
- Schallimmissionsprognose LG 76/2025 für die Erweiterung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Am kleinen Sand“ der Gemeinde Buttlar; Ingenieurbüro FRANK & SCHELLENBERG, Stand 13.04.2026.
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zum Vorhaben „Erweiterung des Gewerbegebietes Am kleinen Sand, 2. BA“ in Buttlar; Planungsbüro für Landschaftsarchitektur und Freianlagen – Neubert, Stand Juli 2026.
- Archäologisch-geophysikalische Prospektion in Buttlar, Stadt Geisa, Wartburgkreis – Abschlussbericht; Posselt & Zickgraf Prospektionen, Stand 08/2026.
- Folgende umweltrelevante Stellungnahmen liegen vor, die im Rahmen der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit eingegangen sind:
- Landratsamt Wartburgkreis, Kreisplanung und Regionalentwicklung (28.07.2026), Zusammenfassende Stellungnahme der Fachämter:
- Amt für Kreisplanung und Regionalentwicklung: Hinweise und Anregungen zur Alternativenprüfung / Darlegung der Dringlichkeit der geplanten städtebaulichen Entwicklung; redaktionelle Hinweis zur Plandarstellung und den textl. Festsetzungen;
- Untere Naturschutzbehörde (UNB): keine grundsätzlichen Bedenken; Hinweise zu vorliegenden Schutzgebieten sowie zur Bearbeitung des Umweltberichtes, der naturschutzfachlichen Eingriffs-/Ausgleichberechnung, Erarbeitung der Kompensationsmaßnahmen sowie Festsetzungen zum Arten- und Biotopschutz;
- Untere Bodenschutzbehörde: keine grundsätzlichen Bedenken; Hinweise zur UVP-Einzelfallprüfung sowie allgemein zu beachtende bodenschutzrechtliche Hinweise;
- Untere Wasserbehörde (UWB): Hinweise zum querenden Fließgewässer II. Ordnung (Saugraben) sowie der Einhaltung des Gewässerrandstreifens und des Schutzes des Gewässerrandstreifens; Hinweise zum Umgang mit gewerblichen Abwässern sowie mit Niederschlagswasser im Plangebiet;
- Untere Immissionsschutzbehörde: keine grundsätzlichen Bedenken; Hinweis zur Ergänzung der Zusatzkontingente in den textl. Festsetzungen gemäß vorliegendem Schallgutachten;
- Untere Bauaufsichtsbehörde: keine grundsätzlichen Bedenken; Hinweis auf Lesbarkeit der Planzeichen in der Plandarstellung;
- Amt für Brand- und Katastrophenschutz: keine grundsätzlichen Bedenken; Hinweise zur Löschwasserversorgung und Gestaltung von Rettungswegen
- Weitere Träger öffentlicher Belange: Untere Abfallbehörde, Untere Denkmalschutzbehörde, Amt für Liegenschaften – keine Bedenken / Einwände
- Kulturbund für Europa e.V. – Landesverband (29.06.2026): Hinweise zum Landschaftsschutzgebiet sowie zu Festsetzungen zum Arten- /Biotopschutz, Gestaltung von Einfriedungen;
- K&S GmbH (12.06.2026): Hinwiese zur Lage im ehemaligen Bergbaugebiet „Werra-Kalirevier“
- Thüringer Landesamt für Denkmalpflege (18.06.2026): Hinweise zum Umgang mit archäologischen Fundstellen
- Landesanglerverband Thüringen (09.06.2026): Hinweise zur Festlegung / Einhaltung de Gewässerrandstreifens entlang des „Saugrabens“;
- Thüringen Forst (02.07.2026): Hinweise zur Kompensation und Umgang von Waldflächen;
- Thüringer Landesamt für Bodenmanagement (17.06.2026): Hinweise zum laufenden Flurbereinigungsverfahren;
- Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlichem Raum (13.07.2026): Hinweise zur teilweisen Nutzung landwirtschaftlichen Ackerfläche und dessen Bewirtschaftungszeitraum sowie zur Sicherung landwirtschaftlicher Produktionsstandorte auch im Zuge der Ausweisung von Kompensations-/Ausgleichsflächen;
- Thüringer Landesamt für Umwelt; Bergbau und Naturschutz (26.06.2026) – Zusammenfassende Stellungnahme der einzelnen Fachbehörden/Fachabteilungen:
- 3 – Naturschutz: Hinweise zu vorliegenden Schutzgebieten (LSG, Biosphärenreservat)
- 4 und 5 – Wasserwirtschaft: keine Betroffenheiten
- 6 – Technischer Umweltschutz – Immissionsschutz /Abfallrechtliche Zulassungen: keine Betroffenheiten
- 7 – Technischer Umweltschutz – Überwachung – Immissionsschutz: Hinweise zur Einhaltung der DIN 18005. Teil 1 sowie der Werte der DON 4109
- 8 – Geologischer Landesdienst und Bergbau: Hinweise zum Geologiedatengesetz sowie zur Durchführung von geologischen Untersuchungen;
Belange Hydrologie/Grundwasserschutz: Hinweise zur Erarbeitung des Umweltberichetes;
Belange Bergbau/Altbergbau: Hinweis zur Lage des Geltungsbereiches im ehemaligen Bergbaugebiet und möglichen bergbaubedingten Auswirkungen;
- Thüringer Landesverwaltungsamt (03.07.2026) – Belange der Raumordnung und Beachtung des Entwicklungsgebotes; Hinweise zur Alternativenprüfung und Standortwahl;
- Verband für Angeln Naturschutz Thüringen e.V. (03.07.2026): Hinweise zum Gewässer „Saugraben“ sowie zum Gewässerschutz und möglichen Gestaltung des Gewässerrandstreifens und möglichen Maßnahmen zum Arten- und Biotopschutz;
- Wasser- und Abwasserverband Bad Salzungen (24.06.2026): Hinweise zur Trink- und Abwassererschließung des Geltungsbereiches; zum Umgang mit Niederschlagswasser sowie zur Wasserbenutzungs- und Entwässerungssatzung;
- Arbeitskreis heimische Orchideen Thüringen e.V. (29.06.2026): keine Einwände – Verweis auf sorgfältigen Umgang mit Natur und Landschaft;
- Schutzgemeinschaft Deutscher Wald – Landesverband Thüringen e.V. (03.07.2026): keine Einwände;
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung einzelner Verfahrensschritte gemäß § 4b BauGB dem Planungsbüro KH Planwerk GmbH übertragen worden sind.

hier: räumlicher Geltungsbereich B-Plan „Gewerbepark – Am kleinen Sand, 2. BA“ in Buttlar (Kataster: Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformationen), Plan genordet, ohne Maßstab
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen, einschließlich der vorgenannten Planunterlagen sowie der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung, liegen sowohl auf der Internetseite der Stadt Geisa als auch im Bauamt ebenfalls öffentlich aus.



- Bebauungsplan "Gewerbepark Am kleinen Sand - 2.BA" in Buttlar
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- Schallimmissionsprognose
- Magnetometerprospektion
- speziell Artenschutzrechtliche Prüfung
- spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (Karte)
- B-Plan Gewerbepark - Am kleinen Sand 2. BA Buttlar Umweltbericht
- Anlage 1_LP Bestand_Biotop_Nutzungstypen Gewerbepark Am kleinen Sand 2.BA Buttlar
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- Anlage 3_Umsetzungsplan Ersatzmaßnahme E1 Gewerbepark Am kleinen Sand_2.BA_Buttlar