HAUSHALTSSATZUNG der Einheitsgemeinde Buttlar (Landkreis Wartburgkreis) für das Haushaltsjahr 2022
Auf Grund der §§ 55 ff Thüringer Kommunalordnung erlässt die Einheitsgemeinde Buttlar folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit       1.943.900,00 Euro
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit       1.481.900,00 Euro
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)            271 v.H.
b) für die Grundstücke (B)                         389 v.H.
2. Gewerbesteuer                                   395 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 320.000,00 Euro fest-gesetzt.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.
Buttlar, den 07.03.2022
Ritz, Bürgermeister (Siegel) Â
Beschluss- und Genehmigungsvermerk
Mit Beschluss Nr. 1/2022 und 2/2022 hat der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Buttlar in seiner Sitzung vom 26.01.2022 die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen. Die vorstehende Satzung ist dem zuständigen Landratsamt des Wartburgkreises als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt worden.
Das Landratsamt bestätigte mit Datum vom 24.02.2022 AZ: 17 011 S 200-130/22 den Eingang der Haushaltssatzung 2022. Mit Datum 07.03.2022 wurde die sofortige öffentliche Bekanntmachung der Satzung gemäß § 21 Abs.3 Satz 3 ThürKO zugelassen.
III.
Auslegungshinweis
Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 der Einheitsgemeinde Buttlar liegen in der Zeit vom 14.03.2022 bis 28.03.2022 in der Kämmerei der Stadtverwaltung Geisa, vorzugsweise während der allgemeinen Sprechzeiten, öffentlich aus.
Auf die Möglichkeit der Einsichtnahme der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 während den allgemeinen Sprechzeiten in der Kämmerei wird hingewiesen.
Buttlar, den 07.03.2022
Ritz, Bürgermeister