Bekanntmachung über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan „Am kleinen Sand“ in der Gemeinde Buttlar

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttlar hat in seiner Sitzung am 21.05.2026 den Beschluss zur Erweiterung des Bebauungsplans „Am kleinen Sand“ der Gemeinde Buttlar gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Die Gemeinde Buttlar beabsichtigt die Ausweisung eines neuen Gewerbegebietes. Der Geltungsbereich umfasst eine Ackerfläche, die an das bestehende Gewerbegebiet des Bebauungsplans „Gewerbepark“ angrenzt und sich im Außenbereich befindet. Im Sinne der Projektplanung wird für die Erweiterung des Gebietes durch den Bebauungsplan „Am kleinen Sand“ Baurecht geschaffen.

Geltungsbereich

 

Der räumliche Geltungsbereich der Erweiterung des Bebauungsplans „Am kleinen Sand“ umfasst die Flurstücke 1500/29 (anteilig), 2006, 2007, 2008, 2010/3, 2010/4, 2010/5, 2010/6, 2012/1, 2013/2, 2013/3 (anteilig), 2046, 2047, 2048, 2049, 2050, 2051, 2052, 2054, 2055, 2056, 2057, 2058, 2059, 2060, 2061, 2062, 2063, 2064, 2071, 2072, 2073, 2076, 2077, 2079, 2080, 2081, 2082, 2088 (anteilig), 2096 (anteilig), 3416, 3427, 3428, 3433 und 3434, Flur 7 der Gemarkung Buttlar mit einer Fläche von rd. 81.632 m² (8,2 ha) und ist der anliegenden Übersichtskarte zu entnehmen.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat hat dem Vorentwurf der Erweiterung des Bebauungsplans „Am kleinen Sand“ zugestimmt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB beschlossen.

Die Aufstellung der Erweiterung des Bebauungsplans „Am kleinen Sand“ erfolgt im zweistufigen Regelverfahren. Im Rahmen der Verfahren ist eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) liegen der Planentwurf der Erweiterung des Bebauungsplans „Am kleinen Sand“ einschließlich der Begründung zu jedermanns Einsicht

                        vom 01.06.2026 bis einschließlich 03.07.2026

im Bauamt der Stadt Geisa (erfüllende Gemeinde für Buttlar) aus und werden während folgender Dienststunden bereitgehalten, sofern nicht auf einen der genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.

                        Bauamt, Zimmer 16, Anschrift: Marktplatz 29, 36419 Geisa,

                        Montag, Mittwoch, Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr

                        Dienstag von 9 bis 12 und 14 bis 18 Uhr

                        Freitag von 8 bis 12 Uhr

Der Planentwurf sowie alle wichtigen Informationen und Unterlagen können während der Auslegungsfrist auch über die Internetportale:

                        Stadt Geisa                                          https://stadt-geisa.org/

                        Büro KH Planwerk GmbH:                www.kh-planwerk.de/aktuelles

gemäß § 4a Absatz 4 BauGB eingesehen und heruntergeladen werden.

Stellungsnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bauamt der Stadt Geisa, Marktplatz 29, 36419 Geisa innerhalb der Dienststunden der Stadtverwaltung oder dem Planungsbüro KH Planwerk GmbH, Bahnhofstraße 6 in 99084 Erfurt, vorgebracht werden oder per Mail an Info@geisa.de und info@kh-planwerk.de gesendet werden.

Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB an ein Planungsbüro übertragen wurde.

Buttlar, 21.05.2026

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttlar

gez. Ritz (Bürgermeister)

 
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