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Bauleitplanung der Stadt Geisa: 3. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 „Gewerbegebiet Nord“
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Geisa
a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB
b) Durchführung der Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
a)Der Stadtrat der Stadt Geisa hat in seiner Sitzung am 21.05.2026 den Beschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Gewerbegebiet Nord“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, innerhalb des Änderungsbereiches ein ,,Urbanes Gebiet” auszuweisen zur Entwicklung eines modernen, generationenübergreifenden Wohnquartiers in attraktiver und zentraler Lage.
Im Plangebiet sollen insbesondere:
- barrierefreie und altersgerechte Wohnungen,
- Mietwohnungen für Familien und Singlehaushalte,
- Grün- und Aufenthaltsanlagen sowie
- gegebenenfalls Räume für eine Gemeinschaftspraxis oder gesundheitsnahe Dienstleistungen
entstehen.
Mit der Entwicklung des urbanen Gebietes soll dem steigenden Bedarf an bezahlbarem, altersgerechtem und zukunftsfähigem Wohnraum Rechnung getragen werden. Gleichzeitig soll die soziale Durchmischung unterschiedlicher Alters- und Bevölkerungsgruppen gefördert werden. Das vorgesehene Gebiet verfügt über eine besonders günstige infrastrukturelle Lage. In unmittelbarer Nähe befinden sich unter anderem das Alten- und Pflegeheim St. Elisabeth, die Apotheke, das Ärztehaus, Bahnhof, EinkaufsmögIichkeiten sowie Freizeit- und Grünanlagen. Durch die gute Anbindung und Versorgung eignet sich der Standort in besonderem Maße für ein nachhaltiges und generationenübergreifendes Wohnquartier.
Der Geltungsbereich der 3. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 1 „Gewerbegebiet Nord“ (Rechtskraft 1992) umfasst die Flurstücke 714/7, 714/11, 714/12, 714/14, 719/2, 721 und 2027, Flur 3 der Gemarkung Geisa, mit einer Fläche von ca. 10.516 m². Die hier vorhandenen Gewerbeflächen (Gebäude, Hallen, Lagerflächen) wurden nicht mehr genutzt und sind im Zuge einer EFRE-Förderung abgerissen sowie die Fläche renaturiert worden. Innerhalb des Änderungsbereiches soll ein „Urbanes Gebiet“ ausgewiesen werden, dass die Nutzung für ein Mehrgenerationen-Wohnen ermöglicht. Mit dieser Änderung soll der Bedarf an barrierefreien Wohnungen, in der Nähe des Altenpflegeheimes St. Elisabeth, gedeckt werden. Im Zuge des Änderungsverfahrens sind vor allem Anpassungen der Art der baulichen Nutzung, der Baugrenzen und das Maß der baulichen Nutzungen geplant sowie Anpassungen der Zufahrtsbereiche zur Umnutzung des Grundstücks vorgesehen. Diese Änderungen dienen der Innenentwicklung und Wiedernutzbarmachung innerstädtischer Bereiche. Brachflächen werden einer neuen Nutzung zugeführt, was sich positiv auf die städtebauliche Situation sowie das Ortsbild der Stadt Geisa auswirken wird.
b) Der Stadtrat der Stadt Geisa hat dem Vorentwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Gewerbegebiet Nord“ zugestimmt und die die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Gewerbegebiet Nord“ erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Dies ist möglich, da es sich um einen Bebauungsplan für die Wiedernutzbarkeit von Flächen bzw. der Innenentwicklung in einem bereits ausgewiesenen Bebauungsplangebiet handelt. Zudem beträgt die Grundfläche des Änderungsbereiches weniger als 20.000 m² (§ 13a Abs. 1 BauGB). Weiterhin gibt es keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter. Die Durchführung einer Umweltprüfung sowie das Verfassen eines Umweltberichtes sind nicht notwendig. Aus Gründen der Umweltvorsorge wird dennoch eine überschlägige Einschätzung potentieller Folgewirkungen für den Naturhaushalt vorgenommen und in einem Umweltsteckbrief der Begründung beigefügt.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) liegen der Planentwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Gewerbegebiet Nord“ einschließlich der Begründung zu jedermanns Einsicht
vom 05.10.2026 bis einschließlich 09.11.2026
im Bauamt der Stadt Geisa aus und werden während folgender Dienststunden bereitgehalten, sofern nicht auf einen der genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.
Bauamt, Zimmer 16, Anschrift: Marktplatz 29, 36419 Geisa,
Montag, Mittwoch, Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr
Dienstag von 9 bis 12 und 14 bis 18 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
Der Planentwurf sowie alle wichtigen Informationen und Unterlagen können während der Auslegungsfrist auch über die Internetportale:
Stadt Geisa https://stadt-geisa.org/
Büro KH Planwerk GmbH: www.kh-planwerk.de/aktuelles
gemäß § 4a Absatz 4 BauGB eingesehen und heruntergeladen werden.
Stellungsnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bauamt der Stadt Geisa, Marktplatz 29, 36419 Geisa innerhalb der Dienststunden der Stadtverwaltung oder dem Planungsbüro KH Planwerk GmbH, Bahnhofstraße 6 in 99084 Erfurt, vorgebracht werden oder per Mail an info@geisa.de und info@kh-planwerk.de gesendet werden.
Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten
gemäß § 4b BauGB an ein Planungsbüro übertragen wurde.

