Stefanie Braun

Bebauungsplan „Am Schleidsberg – 3. BA“ – Bekanntmachung über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan „Am Schleidsberg – 3. BA“

Der Stadtrat der Stadt Geisa hat in der Sitzung vom 16.01.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den AufsteIIungsbeschIuss zum Bebauungsplan ,,Am Schleidsberg – 3. BA“ beschlossen. Der AufsteIlungsbeschluss wurde am 22.03.2025 ortsüblich bekannt gemacht.  Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung / Inhalt des Bebauungsplanes Am nordöstlichen Ortsrand der Stadt Geisa liegen die bestehenden und […]

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6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Geisa – Bekanntmachung über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geisa

Der Stadtrat der Stadt Geisa hat in der Sitzung vom 16.01.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 6. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 22.03.2025 ortsüblich bekannt gemacht. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung / Inhalt der 6. Flächennutzungsplanänderung Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung/ Inhalt der 6. Flächennutzungs-planänderung Am nordöstlichen Ortsrand der

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Grundstücksverkauf in Geisa, Ortsteil Borsch – ehemaliger Jugendclub Borsch

Öffentliche Grundstücks-ausschreibung Geisa OT Borsch Auf der Grundlage der Beratung des Stadtrates Geisa in der Stadtratssitzung am 14.08.2025 schreibt die Stadt Geisa den Verkauf des nachfolgend aufgeführten Grundstückes hiermit öffentlich aus: Grundbuchblatt 237, Gemarkung Borsch, Flur 2, Flurstück 155, Fläche 773 m², (Ulstermühle 7) Mindestangebot: 12.000 Euro Baufälliges Wohngebäude, Übernahme und Löschung bestehende Grundschuld in

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Stadtverwaltung Geisa - Bauarbeiten in Geisa und Umgebung

Abbrucharbeiten auf städtischem Gelände „Am Steinigt“ in Geisa beginnen

Die Stadt Geisa informiert, dass ab dem 12. November 2025 auf dem städtischen Gelände „Am Steinigt“ Abbrucharbeiten durchgeführt werden. Die Arbeiten werden voraussichtlich rund vier Monate dauern und dienen der Vorbereitung einer zukünftigen Neugestaltung des Areals.

Mit den Abbruchmaßnahmen beauftragt ist die UTL Umweltschutz-Transport Logistik GmbH. Während der Arbeiten kann es zeitweise zu Lärm- und Staubbelastungen kommen. Die Stadtverwaltung bittet die Anwohner um Verständnis und versichert, dass alle erforderlichen Vorkehrungen getroffen werden, um die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten.

Für Rückfragen steht das Bauamt der Stadt Geisa unter der Telefonnummer 036967 / 69-145 oder per E-Mail unter antosz_o@geisa.de
zur Verfügung.

Die Stadt Geisa dankt allen Bürgern für ihre Kooperationsbereitschaft und ihr Verständnis während der Bauarbeiten.

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