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6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Geisa – Bekanntmachung über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geisa
Der Stadtrat der Stadt Geisa hat in der Sitzung vom 16.01.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 6. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 22.03.2025 ortsüblich bekannt gemacht.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung / Inhalt der 6. Flächennutzungsplanänderung
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung/ Inhalt der 6. Flächennutzungs-planänderung
Am nordöstlichen Ortsrand der Stadt Geisa liegen die bestehenden und bereits fast vollständig bebauten Gewerbegebiete „Nord“ und „Am Schleidsberg“. Der Stadt Geisa liegen Anfragen nach gewerblichen Bauflächen sowohl durch ansässige als auch externe Unternehmen vor. Im Hinblick dieser Nachfrage beabsichtigt die Stadt Geisa eine Erweiterung der bestehenden Gewerbegebiete „Nord“ und „Am Schleidsberg“ in nördliche Richtung.
Da der Bereich – mit Ausnahme einer kleinen Überschneidung mit dem bestehenden „Gewerbegebiet Nord“ – weder Teil eines bestehenden rechtskräftigen Bebauungsplanes noch im Flächennutzungsplan als Siedlungsfläche ausgewiesen ist, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. Das Bebauungsplanverfahren wird unter dem Titel Bebauungsplan „Am Schleidsberg – 3. BA“ geführt. Bei dem Flächennutzungsplan handelt es sich um die 6. Änderung. Beide Verfahren werden gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren durchgeführt.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes hat eine Größe von rd. 11,4 ha und befindet sich am nördlichen Ortseingang von Geisa. Der Geltungsbereich des Plangebiets umfasst die Grundstücke Flurnrn. 1306, 1307/1, 1307/2, 1307/3, 1307/4, 1307/5, 1308, 1309, 1310, 1311/4, 1311/6, 1312, 1314, 1315, 1316, 1317, 1318, 1319/1 (teilweise), 1319/2 (teilweise), 1320 (teilweise), 1321/7 (teilweise), 1321/8 (teilweise) und 1321/9 – jeweils Gemarkung Borsch. Das Plangebiet wird dabei wie folgt begrenzt:
- Im Norden durch eine Grünfläche (Flurnr. 1313) südlich der Splittersiedlung an der Geisaer Straße;
- Im Osten durch den Flurweg Flurnr. 1305/2;
- Im Süden durch die bereits im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als „Gewerbegebiet“ dargestellten Flächen des angrenzenden „Gewerbegebiet Nord“ (Flurnrn. 1319/1, 1319/2, 1320, 1321/7, 1321/8 und 1321/10) sowie die Landesstraße L1026 („Dermbacher Straße“) am nordöstlichen Ortseingang (Flurnrn. 1326/3, 1326/4, 1311/3 und 1311/5);
- Im Westen durch die Bundesstraße B278 „Borscher Straße“ (Flurnr. 1879)
Bisheriger Verfahrensverlauf
Der Stadtrat der Stadt Geisa hat am 14.08.2025 den Vorentwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes i.d.F. vom 01.08.2025 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Diese fand im Zeitraum vom 02.09.2025 bis zum 14.10.2025 statt.
Die dort eingegangenen Stellungnahmen wurden im Rahmen der Stadtratssitzung vom 18.11.2025 durch den Stadtrat der Stadt Geisa behandelt und abgewogen. Der somit geänderte Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans wurde in der Fassung vom 18.11.2025 gebilligt.
Weiter hat der Stadtrat beschlossen, dass auf dieser Grundlage die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden soll.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans, einschließlich Begründung und Umweltbericht liegen nun gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zusammen in der Zeit vom 22.12.2025 bis einschließlich 30.01.2026 öffentlich aus. Die Planunterlagen können auf der Internetseite der Stadt Geisa unter
eingesehen werden. Zusätzlich können die Planunterlagen leicht zugänglich im Bauamt, Zimmer 16, Anschrift: Marktplatz 29, 36419 Geisa, während der folgenden Zeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr
Dienstag von 9 bis 12 und 14 bis 18 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
Zwischen den Jahren gelten geänderte Sprechzeiten:
Montag, 22.12. und Dienstag, 23.12. von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr
Montag, 29.12. und Dienstag, 30.12. und von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr
Freitag, 02.01. von 9-12 Uhr
von jedermann eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich abgegeben werden. Diese sollen elektronisch via E-Mail info@geisa.de abgegeben werden. Zusätzlich kann bei Bedarf die Stellungnahme während der Auslegungsfrist auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Geisa den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.
Umweltbezogene Informationen:
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen, einschließlich der vorgenannten Planunterlagen sowie der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung, liegen sowohl auf der Internetseite der Stadt Geisa als auch im Bauamt ebenfalls öffentlich aus.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem ThürDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Merkblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden (§ 3 Abs. 3 BauGB):
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Geisa, 28.11.2025
(Siegel)
Manuela Henkel
Bürgermeisterin