Die kommunalen Einrichtungen der Stadt Geisa und der Gemeinden Buttlar, Schleid und Gerstengrund sind wieder geöffnet und stehen für vereinsinterne Zwecke und private Zwecke zur Verfügung.
Grundsätzlich sind die Nutzer der öffentlichen Einrichtungen eigenverantwortlich verpflichtet, die allgemeinen Hygiene-Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts bzw. der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung einzuhalten.
Die Vorgaben der jeweils geltenden Thüringer Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 hinsichtlich des Mindestabstandes, der Kontaktbeschränkungen und des Infektionsschutzes sind einzuhalten und das aktuelle Infektionsgeschehen ist zu beachten. Der Nutzer darf die Anlage nur betreten, wenn er ein eigenes Infektionsschutzkonzept vorhält.
Â