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Neugestaltung des Friedhofs Otzbach mit neuem Urnengemeinschaftsgrabfeld
Mehr Aufenthaltsqualität und eine zeitgemäße Gestaltung
Die Stadt Geisa gestaltet den Friedhof im Ortsteil Otzbach neu. Die Außenanlagen werden aufgewertet, die Erschließung und Aufenthaltsqualität verbessert und ein neues Urnengemeinschaftsgrabfeld geschaffen. Das Vorhaben wird im Rahmen der Dorfentwicklung durch das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) gefördert und von der Europäischen Union kofinanziert.
Was wird umgesetzt?
Vorgesehen sind insbesondere:
- die Neugestaltung der Einfriedung mit einem Doppelstabmattenzaun,
- die Anpassung und Sanierung des vorhandenen Eingangstores für die Nutzung mit Fahrzeugen,
- die Gestaltung eines neuen Urnengemeinschaftsgrabfeldes,
- die Herstellung eines neuen Pflasterweges,
- Betonstelen als gestalterische Elemente sowie als Wind- und Sichtschutz,
- Sitzwürfel mit Holzauflagen,
- die Neupflanzung von Gehölzen und Solitärbäumen sowie
- weitere Arbeiten zur Aufwertung der Außenanlagen.
Neue Bestattungsform
Mit dem Urnengemeinschaftsgrabfeld wird der Friedhof stärker an die heutigen Anforderungen und die unterschiedlichen Wünsche bei der Gestaltung von Grabstätten angepasst.
Mehr Grün und Aufenthaltsqualität
Neue Gehölze und Solitärbäume begrünen den Friedhof und dienen zugleich als Wind- und Sichtschutz. Sitzmöglichkeiten schaffen zusätzliche Aufenthaltsbereiche, und die neuen Wege und Pflasterflächen erleichtern Besucherinnen und Besuchern die Nutzung. So entsteht ein gepflegter, würdevoller und zugleich grüner Ort des Gedenkens, der den Charakter des Friedhofs in Otzbach bewahrt und ihn für die Zukunft weiterentwickelt.
Förderung
Das Projekt wird auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen (FR ILE/REVIT) im Rahmen der Intervention EL-0410-02 – Förderung der Dorfentwicklung nach dem GAP-Strategieplan der Bundesrepublik Deutschland gefördert. An der Finanzierung beteiligen sich die Europäische Union, die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Thüringen.
- Gesamtausgaben (in voller Höhe förderfähig): 69.555,00 €
- Fördersatz: 65 %
- Bewilligter Zuschuss: bis zu 45.210,75 €
- Eigenanteil der Stadt Geisa: 24.344,25 €
- Bewilligungszeitraum: 11.05.2026 – 30.10.2026



