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Geburt
Geburtsbeurkundung
Jedes im Geisaer Land geborene Kind wird vom Standesamt Geisa beurkundet. Hierfür benötigt das Standesamt eine Geburtsanzeige, welche innerhalb einer Woche erfolgen muss.
Bei einer Geburt ist in der Regel der Vater verpflichtet, die Geburt dem Standesamt mündlich anzuzeigen.
Erforderliche Unterlagen
Damit wir die Geburt beurkunden können, sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Geburtsurkunden der Eltern (sofern nicht im Geisaer Land geboren)
- zusätzlich Eheurkunde / Lebenspartnerschaftsurkunde (bei verheirateter bzw. in gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaft lebender Mutter) oder
- Eheurkunde / Lebenspartnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk (wenn Mutter geschieden, in aufgelöster gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaft lebend oder verwitwet)
- Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder und ggfls. Sorgeerklärungen
- Ausweise (Deutscher Personalausweis oder Reisepass des Heimatstaats der Eltern - Aufenthaltstitel allein sind nicht ausreichend!)
Bei Geburten (mündliche Geburtsanzeigen) müssen Sie die Unterlagen direkt beim Standesamt – nach vorheriger Terminvereinbarung – vorlegen.
Allgemeine Hinweise
- Alle Urkunden müssen im Original vorliegen, Fotokopien können nicht anerkannt werden! Die Originale werden nach der Bearbeitung zurückgegeben.
- Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit Übersetzung in die deutsche Sprache durch einen in Deutschland vereidigten Dolmetscher benötigt.
- Bei Aussiedlern/Spätaussiedlern wird zusätzlich folgendes benötigt:
- Registrierschein
- Bescheinigung über Spätaussiedlereigenschaft
- Bescheinigung über Namensänderung gem. Bundesvertriebenengesetz
- Fallbezogen können weitere Unterlagen notwendig sein.
Nach Beurkundung (in der Regel bis zu 3 Wochen nach Geburt des Kindes) werden Ihnen drei gebührenfreie Urkunden für die Beantragung von Kindergeld, Elterngeld und für die Mutterschaftshilfe zugeschickt, welche im Normalfall ausreichen. Sollten Sie eine oder weitere gebührenpflichtige Urkunden für den privaten Gebrauch benötigen, können Sie diese natürlich beantragen.
BEI ELTERN, DIE NICHT MITEINANDER VERHEIRATET SIND
Wenn der Vater in der Geburtsurkunde aufgenommen werden soll, ist eine wirksame Vaterschaftsanerkennung erforderlich (in der Regel beim Standesamt oder Jugendamt). Dies ist auch schon vor der Geburt des Kindes möglich. Der Vater kann aber auch ohne weiteres zu einem späteren Zeitpunkt nachgetragen bzw. die Beurkundung der Geburt kann bis zu einer Vaterschaftsanerkennung zurückgestellt werden.
GEBÜHREN*
Wenn der Vater in der Geburtsurkunde aufgenommen werden soll, ist eine wirksame Vaterschaftsanerkennung erforderlich (in der Regel beim Standesamt oder Jugendamt). Dies ist auch schon vor der Geburt des Kindes möglich. Der Vater kann aber auch ohne weiteres zu einem späteren Zeitpunkt nachgetragen bzw. die Beurkundung der Geburt kann bis zu einer Vaterschaftsanerkennung zurückgestellt werden.
- Ausfertigung einer Geburtsurkunde: 10,00 Euro
- Namenserteilungen: 25,00 Euro
- Erklärung zur Vaterschafts- oder Mutterschaftsanerkennung: kostenfrei
ERREICHBARKEIT UND KONTAKT
Für weitere Auskünfte zur Namensführung usw. stehen wir Ihnen gerne telefonisch, per E-Mail oder persönlich am Standesamtsschalter (Öffnungszeiten siehe Kontakt) zur Verfügung.
Kontakt
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Einwohnermeldeamt Stadt Geisa
Marktplatz 27
36419 Geisa - info@geisa.de
Ansprechpartner
- Steffen Bott - 036967/ 69 131
- Heike Meixner - 036967/ 69 134
- Ramona Kind - 036967 / 69 135
*Stand der Gebühren: 09.2023