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Geburt

Geburtsbeurkundung

Jedes im Geisaer Land geborene Kind wird vom Standesamt Geisa beurkundet. Hierfür benötigt das Standesamt eine Geburtsanzeige, welche innerhalb einer Woche erfolgen muss.
Bei einer Geburt ist in der Regel der Vater verpflichtet, die Geburt dem Standesamt mündlich anzuzeigen.

Erforderliche Unterlagen

Damit wir die Geburt beurkunden können, sind folgende Unterlagen erforderlich:

Bei Geburten (mündliche Geburtsanzeigen) müssen Sie die Unterlagen direkt beim Standesamt – nach vorheriger Terminvereinbarung – vorlegen.

Allgemeine Hinweise

Nach Beurkundung (in der Regel bis zu 3 Wochen nach Geburt des Kindes) werden Ihnen drei gebührenfreie Urkunden für die Beantragung von Kindergeld, Elterngeld und für die Mutterschaftshilfe zugeschickt, welche im Normalfall ausreichen. Sollten Sie eine oder weitere gebührenpflichtige Urkunden für den privaten Gebrauch benötigen, können Sie diese natürlich beantragen.

BEI ELTERN, DIE NICHT MITEINANDER VERHEIRATET SIND

Wenn der Vater in der Geburtsurkunde aufgenommen werden soll, ist eine wirksame Vaterschaftsanerkennung erforderlich (in der Regel beim Standesamt oder Jugendamt). Dies ist auch schon vor der Geburt des Kindes möglich. Der Vater kann aber auch ohne weiteres zu einem späteren Zeitpunkt nachgetragen bzw. die Beurkundung der Geburt kann bis zu einer Vaterschaftsanerkennung zurückgestellt werden. 

GEBÜHREN*

Wenn der Vater in der Geburtsurkunde aufgenommen werden soll, ist eine wirksame Vaterschaftsanerkennung erforderlich (in der Regel beim Standesamt oder Jugendamt). Dies ist auch schon vor der Geburt des Kindes möglich. Der Vater kann aber auch ohne weiteres zu einem späteren Zeitpunkt nachgetragen bzw. die Beurkundung der Geburt kann bis zu einer Vaterschaftsanerkennung zurückgestellt werden. 

ERREICHBARKEIT UND KONTAKT

Für weitere Auskünfte zur Namensführung usw. stehen wir Ihnen gerne telefonisch, per E-Mail oder persönlich am Standesamtsschalter (Öffnungszeiten siehe Kontakt) zur Verfügung.

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Kontakt

Ansprechpartner

*Stand der Gebühren: 09.2023