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Friedhofsverwaltung und Friedhofswesen

Die Friedhofsverwaltung berät Sie in allen Friedhofs- und Grabangelegenheiten der Stadt Geisa (Friedhöfe inkl. der Trauerhalle Geismar), der Gemeinde Buttlar (Friedhöfe Wenigentaft, Bermbach und der Trauerhalle Buttlar) und Gemeinde Schleid (Friedhöfe Kranlucken, Motzlar).

Kontakt

Die Stadt Geisa unterhält derzeit folgende Friedhöfe mit den dazugehörigen Trauerhallen

Friedhof Geisa, Friedhof Wiesenfeld, Friedhof Borsch, Friedhof Otzbach, Friedhof Ketten, Trauerhalle Geismar

Für die Gemeinde Buttlar mit den dazugehörigen Trauerhallen

Friedhof Wenigentaft, Friedhof Bermbach, Trauerhalle Buttlar

Für die Gemeinde Schleid mit den dazugehörigen Trauerhallen

Friedhof Kranlucken, Friedhof Motzlar

Allgemeine Aufgaben der Friedhofsverwaltung

Aktuelle Bekanntmachungen

Hier werden Aktuelle Bekanntmachungen rund um das Friedhofswesen, Grabräumungen, Standsicherheitsprüfungen und allgemeines aufgeführt. Wir bitten um entsprechende Beachtung.

Die jährliche Druckprüfung der Standsicherheit von Grabsteinen/Grabmalen

Auf dem Friedhof der Stadt Geisa und den kommunalen Friedhöfen in Ketten, Borsch, Otzbach und Wiesenfeld sowie den Friedhöfen Wenigentaft, Bermbach, Motzlar und Kranlucken steht die jährliche Prüfung der Standsicherheit von Grabmalen durch die Friedhofsverwaltung der Stadt Geisa an.
Diese wird dieses Jahr nach und nach in der Zeit von Ende Mai bis Ende Juli von der Stadt Geisa durchgeführt.

Der Stadt Geisa obliegt die Verkehrssicherungspflicht für die o. g. Friedhöfe (Dies bestimmt die Unfallverhütungsvorschrift Friedhöfe und Krematorien § 9 der UVV VSG 4.7 nach der Frostperiode – nicht standfeste Grabmale sind zu sichern oder zu entfernen). Sie ist verpflichtet, die Standfestigkeit und Standsicherheit der Grabmale mindestens einmal jährlich zu prüfen. Das sorgt für die Sicherheit von Friedhofsbesuchern und Beschäftigten.

Geprüft wird von den Fachkundigen mit einem speziellen Druckprüfgerät. Dabei muss das Grabmal/der Grabstein dem ausgeübten Druck von 30 daN (kg) standhalten. Die Grabmale werden dabei nicht beschädigt. Wenn ein Grabmal schwankt und/oder der Sockel eines Grabmales bei der Prüfung wackelt, werden die Nutzungsberechtigten von der Friedhofsverwaltung Geisa schriftlich benachrichtigt, um die einwandfreie Standsicherheit sowie Standfestigkeit durch einen fachkundigen und sachkundigen Steinmetz-Fachbetrieb schnellstens wieder herstellen zu lassen.

Zusätzlicher Hinweis an Nutzungsberechtige: Sollte der Grabstein sich in der Standfuge vom Sockel gelöst haben, so muss dieser zur einwandfreien Wiederbefestigung zwingend neu geklebt werden. Hierfür ist „ausschließlich ein natursteinverträglicher Kleber (z. B. 2-K-Polyurethan-Kleber)“ zu verwenden. Das Kleben mit anderen Klebern oder z. B. mit Silikon ist verboten.
Nach der Wiederherstellung der Standsicherheit/Standfestigkeit findet zeitnah eine Nachprüfung durch die Friedhofsverwaltung Geisa statt. Sowohl die Prüfung als eine eventuelle Nachprüfung wird von der Friedhofsverwaltung entsprechend dokumentiert.

Was bei nicht gegebener Standfestigkeit/Standsicherheit leider passieren kann, können Sie hier lesen:  https://www.nokzeit.de/2022/10/10/durch-grabstein-schwer-verletzt/

Bei eventuellen Fragen, Infos oder Hinweisen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die Friedhofsverwaltung Geisa (Marktplatz 27, 36419 Geisa) oder per E-Mail an friedhofsverwaltung@geisa.de mit den vollständigen Angaben Ihrer Kontaktdaten und Ihres Anliegens.

Stadtverwaltung Geisa - Mitteilung zur jährlichen Druckprüfung zur Standsicherheit von Grabsteinen

Wiederholt unsachgemäßes Aufstellen von Blumenschmuck und Trauerfloristik auf den Grabplatten in dem Urnengemeinschaftsgrab (Grüne Wiese) auf dem Friedhof Geisa

Die Friedhofsverwaltung der Stadt Geisa teilt mit, das wiederholt Blumenschmuck und Trauerfloristik auf den Grabplatten in der Urnengemeinschaftsanlage (Grüne Wiese) aufgestellt wurde. Dies ist verboten!

Es gilt nach wie vor die Gestaltungsvorschrift für dieses Grabfeld, welches am Mauerwerk (s. Foto) gut sichtbar zu sehen und vor allem zu beachten ist!

Wir bitten ab sofort um Beachtung und Einhaltung dieser auf dem Hinweisschild angegebenen Vorgaben.

Bei Fragen, Infos oder Hinweisen wenden Sie sich bitte direkt an die Friedhofsverwaltung Geisa (Marktplatz 27, 36419 Geisa) oder per E-Mail an friedhofsverwaltung@geisa.de mit den vollständigen Angaben Ihrer Kontaktdaten, Ihres Anliegens, Infos oder Hinweisen.

Stadtverwaltung Geisa - Hinweisschild für die Gestaltungsvorschrift der Urnengemeinschaftsanlage

Wiederholt unsachgemäße Entsorgung von allgemeinem Müll in der braunen Tonne auf dem Friedhof Geisa

Die Friedhofsverwaltung der Stadt Geisa teilt mit, dass die kleine braune Tonne auf dem Friedhof Geisa wiederholt für allgemeinen Müll zweckentfremdet wurde. Dies ist verboten!

Es gilt nach wie vor, dass die kleine Braune Tonne ausschließlich nur für kleine GRÜNABFÄLLE benutzt werden darf!

Es gilt insgesamt gesehen folgendes:

  • Kleine Grünabfälle (keine Trauerfloristik oder ähnliches!) gehören in die kleine braune Tonne (siehe Foto)
  • Gelber Müll (Kunststoffkerzen etc.) gehören in die Gelbe Tonne
  • Grünabfälle (keine Trauerfloristik oder ähnliches!) gehören in den großen Grünabfallbereich im ausgezeichneten Bereich am Friedhof Geisa (Bitte beachten Sie auch das Schild mit den Hinweisen!)

Wir bitten ab sofort um Beachtung und Einhaltung dieser Vorgaben.

Bei Fragen, Infos oder Hinweisen wenden Sie sich bitte direkt an die Friedhofsverwaltung Geisa (Marktplatz 27, 36419 Geisa) oder per E-Mail an friedhofsverwaltung@geisa.de mit den vollständigen Angaben Ihres Anliegens, Infos oder Hinweisen.

Stadtverwaltung Geisa - Die Tonnen gelten nur für kleine Grünabfälle auf dem Friedhof
Stadtverwaltung Geisa - Die Tonnen gelten nur für kleine Grünabfälle auf dem Friedhof

Wichtige Informationen für Bürger

Grabräumungen vor Ablauf der Ruhe-/Liegezeit
Was ist von den Angehörigen/ Nutzungsberechtigten zu beachten?

Die Stadtverwaltung (Friedhofsverwaltung) der Stadt Geisa informiert:
In letzter Zeit sind an die Friedhofsverwaltung Geisa vermehrt Anfragen und Anträge per Post oder per E-Mail bezüglich vorzeitige Gräberräumungen eingegangen.

Generell ist eine vorzeitige Grabräumung vor Ablauf der Ruhe-/Liegezeit durch Angehörige von Verstorbenen möglich.

Hierzu muss jedoch zwingend die Friedhofsverwaltung Geisa ihre Zustimmung erteilen. Dies geschieht nach Prüfung der Friedhofsverwaltung Geisa und je nach Fall auf Antrag von berechtigten Angehörigen/Nutzungsberechtigten an die Friedhofsverwaltung Geisa und muss in Schrift-/Textform mit allen Kontaktdaten und Telefonnummer des Antragstellers eingereicht werden. Entweder per Post, Briefeinwurf oder per E-Mail.

Die vorzeitige Gräberräumung kann gegen eine Gebühr im Auftrag der Angehörigen durch den Bauhof Geisa erfolgen. Hierzu ist ebenfalls ein separater Antrag an die Friedhofsverwaltung Geisa einzureichen. Bei Bedarf sendet Ihnen die Friedhofsverwaltung Geisa dieses Formular zu.

Möchten Sie nach Zustimmung der Friedhofsverwaltung Geisa das Grab vorzeitig „selbst“ räumen, so müssen Sie folgende drei Punkte beachten:
1. Bei der freiwilligen vorzeitigen Räumung der Grabstelle durch Sie bzw. durch Sie beauftragte Personen (z. B. weitere Familienangehörige oder dritte Personen) muss komplett der „Grabstein“, der „Grabrahmen“ UND müssen durch Sie ZWINGEND, auch die „komplette(n) Grabschwelle(n)“ sowie die zum o. g. Grab dazugehörende Trauerfloristik vollständig „entfernt werden/entfernt sein“.

2. Teilen Sie der Friedhofsverwaltung Geisa bitte für Dokumentation schriftlich, entweder per Post oder per E-Mail, unverzüglich mit, wenn und an welchem Tag genau Sie das o. g. Grab vollständig geräumt haben.

3. Nach Ihrer freiwillig gewünschten vorzeitigen Grabräumung, findet durch die Friedhofsverwaltung Geisa eine Prüfung der ordentlichen Grabräumung (S. oben Punkt 1) des durch Sie geräumten Grabes statt. Sollte hier z. B. festgestellt werden das die Grabschwellen durch Sie nicht geräumt worden sind, so weißt die Friedhofsverwaltung Geisa Sie schon jetzt freundlichst darauf hin, dass Sie hierfür sodann eine schriftliche Aufforderung erhalten, die nicht durch Sie geräumten Grabschwellen zeitnah und mit Terminvorgabe unsererseits endgültig zu räumen und zu entsorgen. Sollten Sie eventuell der Aufforderung nicht nachgekommen sein, so räumt der Bauhof Geisa die Grabschwellen nachträglich und Sie als antragsstellender Angehöriger bzw. Nutzungsberechtigte erhalten für diese Arbeitsleistung und Mehraufwand sodann einen separaten Gebührenbescheid durch die Friedhofsverwaltung Geisa.

Bei Fragen hierzu, melden Sie sich gerne auch direkt an die Friedhofsverwaltung unter 036967/69-117 oder per E-Mail: friedhofsverwaltung@geisa.de

Kontaktdaten bei Postzuschriften und E-Mail-Verkehr zwingend angeben

Die Stadtverwaltung (Friedhofsverwaltung) der Stadt Geisa teilt mit:
In letzter Zeit sind an die Friedhofsverwaltung Geisa vermehrt Anfragen und Informationen per Post, „ohne“ Angaben von Kontaktdaten, Telefonnummern und E-Mailadressen gesendet bzw. in den Briefkasten eingeworfen worden.

Die Friedhofsverwaltung Geisa bittet generell aus diesem Grund:
Bei schriftlichen Anfragen, Informationen von Bürgerinnen und Bürgern, egal ob per Post, Briefeinwurf oder per E-Mail, immer alle Kontaktdaten und vor allem die Telefonnummer des Ansprechpartners anzugeben. Dies ist zwingend notwendig. Gerade bei Rückfragen seitens der Friedhofsverwaltung, erleichtert dies erheblich Rückfragen oder ähnliches zu klären.

Bei Fragen hierzu, melden Sie sich gerne auch direkt an die Friedhofsverwaltung unter 036967/69-117 oder per E-Mail: friedhofsverwaltung@geisa.de

Friedhof Geisa

Erdhügelräumung und Kranzräumung nach einer Erdbestattung | Holzumrahmung

Die Stadtverwaltung/Friedhofsverwaltung der Stadt Geisa teilt folgendes bezüglich Erdhügelräumung und Kranzräumung nach einer Erdbestattung mit:

  • Erdhügelräumungen und Kranzräumungen werden ca. 6 Wochen nach einer Erdbestattung in Absprache zwischen der Friedhofsverwaltung und dem Bauhof Geisa durchgeführt
  • Im Zuge der Erdhügelräumung und Kranzräumung wird hierbei auch gleichzeitig immer ein Holzrahmen gesetzt.
    Dieser Holzrahmen muss folgende Maße haben: Länge: 180 cm x Breite: 80 cm x Höhe: mindestens 20 cm.

Für Angehörige von Verstorbenen ist dabei generell folgendes zu beachten und zu organisieren:
Dieser Holzrahmen muss entweder von Angehörigen selbst, oder von den Angehörigen beauftragtem Bestatter/Schreiner angefertigt UND anschließend „direkt“ für das Setzen des Holzrahmens, an das Grab der/des Verstorbenen auf dem Friedhof Geisa geliefert werden. Anschließend informieren die Angehörigen bitte die Friedhofsverwaltung telefonisch, dass der Holzrahmen zur Verfügung steht.

  • Während Frostperioden werden keine Erdhügelräumungen und Kranzräumungen nach Erdbestattungen durchgeführt.

Urneneinzelgrab sowie Urnenwahlgräber - Holzumrahmung – Maße - Zeitpunkt

Die Stadtverwaltung/Friedhofsverwaltung der Stadt Geisa teilt folgendes bezüglich Urneneinzelgrab und Urnenwahlgräber, für die Maße einer Holzumrahmung und dem Zeitpunkt des Setzens einer Holzrumrahmung mit:

  • Die Holzumrahmung muss folgende Maße haben: Länge: 80 cm x Breite: 80 cm x Höhe: mindestens 20 cm
  • Das Setzen der Holzumrahmung muss generell spätestens eine Woche nach der Urnenbeisetzung durch die Angehörigen oder deren beauftragten Bestatter erfolgen

Grabplatte für Urnengemeinschaftsgrab (Grüne Wiese) – Maße – Aufschrift
Wann muss die Grabplatte gesetzt werden?

Die Stadtverwaltung/Friedhofsverwaltung der Stadt Geisa teilt folgendes bezüglich Inhalt der Aufschrift, der Maße, des Werkstoffes für eine Grabplatte und wann die Grabplatte auf der Urnengemeinschaftsanlage (Grüne Wiese gesetzt werden muss mit:

  • Der Werkstoff muss sein: Naturstein. Die Grabplatte muss folgende Maße haben: 30 cm x 30 cm, Höhe: mindestens (!): 3 cm
  • In der Aufschrift der Grabplatten muss folgendes enthalten sein: Name der/des Verstorbenen, Geburtsdatum und Sterbedatum
  • Für Angehörige von Verstorbenen ist hierbei weiterhin zu beachten, das direkt nach einer Urnenbeisetzung auf der Urnengemeinschaftsanlage (Grüne Wiese), diese Grabplatte für die/den Verstorbenen in die Erde eingebracht werden muss. Dies erfolgt in der Regel in Absprache zwischen den Angehörigen und dem Bestatter/Steinmetz

Urnengemeinschaftsgräber (Grüne Wiese)
Information an alle Friedhofsnutzer und Friedhofsbesucher

Die Stadtverwaltung/Friedhofsverwaltung der Stadt Geisa teilt folgendes mit: Um die Pflege, Sauberkeit und Ordnung der Urnengemeinschaftsanlage für die Urnengemeinschaftsgräber (Grüne Wiese) auf dem Friedhof Geisa zu gewährleisten, ist es von Wichtigkeit und Notwendigkeit, das sich alle Friedhofsnutzer und Friedhofsbesucher an folgende Vorgaben durch die Friedhofsverwaltung halten.

„Gestaltungsvorschrift der Urnengemeinschaftsanlage“ Das Ablegen von Blumenschmuck, Kerzenlichter auf die Grabplatten ist nur zur Beisetzung und zu Gedenktagen erlaubt. Um Pflegearbeiten auf der Urnengemeinschaftsanlage nicht zu behindern, ist weiterer Blumenschmuck nach der Beisetzung nur noch beim Gedenkstein abzulegen. Unerlaubter Blumenschmuck und nicht gestattete Kerzenlichter auf den Grabplatten bzw. bei dem jeweiligen Urnengrab, werden durch die Friedhofsverwaltung umgehend entfernt.

Wir hoffen auf Ihre verantwortungsvolle Mitwirkung, damit das Feld der Urnengemeinschaftsanlage für die Urnengemeinschaftsgräber (Grüne Wiese), immer in einem schönen, ansehnlichen und sauberen Zustand für alle Friedhofsnutzer, jedoch auch für Friedhofsbesucher vorzufinden ist.

Gießwasser während der Frostperiode - Information an alle Friedhofsnutzer

Die Stadtverwaltung/Friedhofsverwaltung der Stadt Geisa teilt folgendes mit: Zur Vermeidung von Frostschäden an Wasserleitungen, Wasserhähnen und Schöpfgefäßen und den damit verbunden Reparatur- und Folgekosten wird die Friedhofsverwaltung auf den Friedhöfen ihrer Zuständigkeit mit Beginn der Frostperiode das Gießwasser abstellen und die Leitungen und Schöpfbecken entleeren. Das Wasser bleibt dann abgestellt, bis im Frühling keine Frostschäden, besonders durch Nachtfröste, mehr zu befürchten sind. Wir bitten um Verständnis, dass während dieses Zeitraumes das Wasser nicht erneut angestellt bzw. abgestellt wird. Wir hoffen, dass diese Verfahrensweise Ihre Akzeptanz findet.

Standsicherheit Grabmale

Wichtige Information an alle Nutzungsberechtigte und Steinmetze

Gilt für alle Grabmale, Grabsteine auf dem Friedhof Geisa, den Friedhöfen rund um Geisa, Friedhöfe Motzlar, Kranlucken und Friedhöfe Wenigentaft, Bermbach. Jährliche Prüfung/Kontrolle der Standsicherheit und Standfestigkeit von Grabmalen und Grabsteinen durch die Friedhofsverwaltung Geisa.

Die Stadtverwaltung/Friedhofsverwaltung der Stadt Geisa teilt folgendes bezüglich jährlicher Prüfung der Standsicherheit und Standfestigkeit von Grabmalen und Grabsteinen mit:
Nach der Frostperiode werden die Grabmale, Grabsteine und Grabdenkmäler auf den o. g. Friedhöfen auf ihre Standsicherheit und Standfestigkeit überprüft. Diese Prüfung ist gesetzlich vorgegeben und wird von der Friedhofsverwaltung Geisa einmal jährlich durchgeführt. Meistens in den Monaten zwischen Mai und August des jeweiligen Jahres.

Die Friedhofsverwaltung Geisa bittet alle Grabnutzungsberechtigten ihrer Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht der jeweils aktuellen Friedhofssatzung der Stadt Geisa, der EG Buttlar und der EG Schleid verantwortlich nachzukommen und Schäden/Mängel durch einen fachkundigen Steinmetz-Fachbetrieb beseitigen zu lassen.

Sollten bei der jährlichen Prüfung durch fachkundiges Personal Mängel an der Standfestigkeit und Standsicherheit festgestellt werden, wird ein entsprechender Hinweis (Aufkleber) an der Grabstätte angebracht. Sollten Sie so einen Aufkleber als Grabnutzungsberechtigter eines Grabmales/Grabsteines vorfinden, so rufen Sie bitte zeitnah die Friedhofsverwaltung der Stadt Geisa an. Die Grabnutzungsberechtigten werden zusätzlich schriftlich benachrichtigt.

Geprüft wird von den Fachkundigen mit einem speziellen Druckprüfgerät. Dabei muss das Grabmal/der Grabstein dem ausgeübten Druck von 30 daN (kg) standhalten. Die Grabmale werden dabei nicht beschädigt. Wenn ein Grabmal schwankt und/oder der Sockel eines Grabmales bei der Prüfung wackelt, werden die Nutzungsberechtigten von der Friedhofsverwaltung Geisa schriftlich benachrichtigt, um die einwandfreie Standsicherheit sowie Standfestigkeit durch einen fachkundigen und sachkundigen Steinmetz-Fachbetrieb schnellstens wieder herstellen zu lassen.

Zusätzlicher Hinweis an Nutzungsberechtige: Sollte der Grabstein sich in der Standfuge vom Sockel gelöst haben, so muss dieser zur einwandfreien Wiederbefestigung zwingend neu geklebt werden. Hierfür ist „ausschließlich ein natursteinverträglicher Kleber (z. B. 2-K-Polyurethan-Kleber)“ zu verwenden. Das Kleben mit anderen Klebern oder z. B. mit Silikon ist verboten.

Nach der Wiederherstellung der Standsicherheit/Standfestigkeit findet zeitnah eine Nachprüfung durch die Friedhofsverwaltung Geisa statt. Sowohl die Prüfung als eine eventuelle Nachprüfung wird von der Friedhofsverwaltung Geisa entsprechend dokumentiert.

Was bei nicht gegebener Standfestigkeit/Standsicherheit leider passieren kann, können Sie hier lesen:  https://www.nokzeit.de/2022/10/10/durch-grabstein-schwer-verletzt/

Bei eventuellen Fragen wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung Geisa unter 036967/69-117 oder per E-Mail an friedhofsverwaltung@geisa.de

Gewerbliche Tätigkeiten

Gewerbliche Tätigkeiten auf den Friedhöfen die die Stadt Geisa unterhält sowie für Kranlucken, Motzlar, Wenigentaft und Bermbach

Hier finden Sie als Gewerbetreibende alle notwendigen Formulare. Bei eventuellen Rückfragen rufen Sie bitte direkt die Friedhofsverwaltung an unter Telefon 036967/69-117 oder schreiben Sie uns per E-Mail an friedhofsverwaltung@geisa.de

Sterbefallmeldung der Stadt Geisa zum Download

Hier finden Sie als Bestatter unsere Sterbefallmeldung zum Download. Diese senden Sie uns bitte „immer“ vollständig ausgefüllt mit der jeweils dazugehörigen Sterbeurkunde per E-Mail. Bei eventuellen Rückfragen rufen Sie bitte direkt die Friedhofsverwaltung unter Telefon 036967/69-117 an oder schreiben Sie uns per E-Mail an friedhofsverwaltung@geisa.de

Informationen zu Grabfeldern auf den Friedhöfen

Grabfelder auf den Friedhöfen, für die die Stadt Geisa als Friedhofsverwaltung zuständig ist.
Folgende Grabfelder gibt es auf den einzelnen Friedhöfen.

Friedhof Geisa

Friedhof Ketten

Friedhof Wiesenfeld

Friedhof Borsch

Friedhof Otzbach

Friedhof Bermbach

EG Buttlar

Friedhof Wenigentaft

EG Buttlar

Friedhof Motzlar

EG Schleid

Friedhof Kranlucken

EG Schleid

*) Hinweis zu den Grabplatten: Die hier angegebenen Größen der Grabplatten müssen zwingend von den Angehörigen/Nutzungsberechtigten beachtet werden. Die Grabplatten lassen die Angehörigen/Nutzungsberechtigten selbst und auf eigene Kosten anfertigen und liefern diese rechtzeitig vor der jeweiligen Beisetzung direkt an das jeweilige Urnen-Gemeinschaftsgrab auf den entsprechenden Friedhof.

**) Hinweis zu den Namenschildern für die Stelen in Bermbach und Wenigentaft. Die Namensschilder lassen die Angehörigen/Nutzungsberechtigten selbst und auf eigene Kosten durch den Steinmetz anfertigen und von diesem an der Stele anbringen. Das Anbringen der Namensschilder auf den Stelen darf ausnahmslos nur von einem qualifizierten Steinmetz-Fachbetrieb erfolgen! Die Friedhofsverwaltung Geisa ist hierbei zwingend vom Steinmetz-Fachbetrieb vorher zu kontaktieren. Die Gestaltung der Namensschilder muss von Größe, Schriftart und Gestaltung einheitlich sein (Größe Namensschild: 20 cm (B) x 10 cm (H), Schriftart: Norden, Schriftgröße Namen: 10 mm, Schriftgröße Daten: 7,5 mm, Patina: Braun, Rand nach innen versetzt. Evtl. gewünschte Signets/Zeichen können individuell sein, müssen jedoch in hellbraun eingefärbt sein. Muster zur Ansicht gibt es bei der Friedhofsverwaltung Geisa)

Kommunale Friedhöfe im Geisaer Land

Friedhöfe Geisa und umliegende Friedhöfe mit Trauerhallen:

Friedhof Geisa

Friedhof Wiesenfeld

Friedhof Borsch

Friedhof Otzbach

Friedhof Ketten

Trauerhalle Geismar

Friedhöfe Gemeinde Buttlar

Friedhof Wenigentaft

Friedhof Bermbach

Trauerhalle Buttlar

Friedhöfe Gemeinde Schleid

Friedhof Kranlucken

Friedhof Motzlar

Auf Friedhöfen Biodiversität fördern - Die besten Tipps

Der Schutz von Natur und Umwelt ist eine der wichtigsten Aufgaben unserer Zeit, so auch auf unseren Friedhöfen. Eine neue Broschüre zur Förderung der Biodiversität auf Friedhöfen erleichtert diese Arbeit. Der 24-seitige Leitfaden, der landesweit kostenlos heruntergeladen werden kann, enthält 10 leicht verständliche und leicht zu befolgende Tipps. Diese Broschüre ist herausgegeben vom Kulturdienst Immaterielles Erbe Friedhof in Zusammenarbeit mit der Biologischen Station Westliches Ruhrgebiet und mit finanzieller Unterstützung des Landschaftsverbandes Rheinland. Versionen des Leitfadens sind bei den Friedhofsverwaltungen, dem Verband der Friedhofsverwalter in Deutschland (VFD) und dem Verein zur Förderung der deutschen Friedhofskultur (VFFK) erhältlich. Broschüren können von den Webseiten des VFD und des VFFK heruntergeladen und hier eingesehen werden.

Unsere Friedhöfe sind Naturschutzoasen

Das Kuratorium immaterielles Erbe Friedhofskultur e. V. aus Unna setzt sich im Sinne der deutschen UNESCO-Kommission für die Pflege, den Erhalt und die Weiterentwicklung des immateriellen Kulturerbes „Friedhofskultur in Deutschland“ ein. Hierbei wird aktuell darüber informiert, wie wertvoll Friedhöfe auch als Naturschutzoasen sind.

In Bezug auf die Gesellschaft verfolgt das Kuratorium das sichtbare und achtsame Ziel, es aufzuzeigen, wie bedeutend die Friedhofskultur sein sollte. Auch für das Friedhofswesen zeigt sich das Engagement für eine gute Friedhofskultur als tragende Säule. Hierbei gilt es auch in Zukunft diese wichtige Säule in den Vordergrund zu rücken, als auch zeitgerecht weiterzuentwickeln.

Unsere Friedhöfe: Oasen, die Natur schützen und Biodiversität fördern

Der Schutz von Natur und Umwelt ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Da ist es gut zu wissen, dass unsere Friedhöfe vor allem im urbanen Raum einen wesentlichen Beitrag zum Naturschutz leisten. Zu den wichtigsten Naturschutzfunktionen zählen:

  • Friedhöfe sind die Stadt-Grünflächen mit der höchsten Biodiversität
  • Friedhöfe sind biologische Zeitkapseln, in denen viele vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten überleben. Es sind zugleich grüne Orte der Ruhe, die Vögeln und Insekten ideale Nistbedingungen bieten
  • Friedhöfe belüften unsere Städte und verbessern den Sauerstoffgehalt der Luft. Sie absorbieren Schadstoffe wie Feinstaub und mindern auch schädliche Emissionen
  • Friedhöfe tragen im Sommer dazu bei, dass sich Städte nicht so stark aufheizen
  • Friedhöfe sammeln und filtern Regen- und Schmelzwasser; sie tragen so zur Neubildung von sauberem Grundwasser bei
  • Friedhöfe ermöglichen einzigartige Naturbeobachtungen und fördern so das Verständnis für Natur- und Umweltschutz (Quelle: www.kulturerbe-friedhof.de)


Interessierte erhalten weitere Informationen auf der Website des Kuratoriums unter: https://kulturerbe-friedhof.de/

Die Friedhofsverwaltung der Stadt Geisa ist Mitglied im Verband der Friedhofsverwalter Deutschlands e.V.

Die Friedhofsverwaltung der Stadt Geisa ist seit Januar 2022 Mitglied im Verband der Friedhofsverwalter Deutschlands e.V. Dieser wurde im Dezember 1903 von Friedhofsverwalterin in Leipzig in den Verband der Friedhofsbeamten Deutschlands gegründet. Bedingt durch die Kriege musste die Verbandsarbeit niedergelegt werden. 1950 wurde die Verbandsarbeit wieder aufgenommen und in Wuppertal erneut mit dem heutigen Namen gegründet. Mehr dazu kann man hier erfahren: https://www.friedhofsverwalter.de/verband/wer-wir-sind/geschichte/

Der Verband und seine Mitglieder tauschen sich zu den Themen Friedhof, Beerdigung, Zukunft der Friedhöfe, Naturschutz auf den Friedhöfen u. v. m. ebenfalls mit den strategischen Partnern aus seinem Netzwerk aus (z. B. dem Bund deutscher Friedhofsgärtner, der Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal e.V., Bundesverband Deutscher Bestatter und einigen mehr).

Die Mitgliedschaft im Verband der Friedhofsverwalter Deutschlands (VFD) bringt vielerlei Vorteile für Mitglieder mit sich. Er verleiht den Interessen seiner mehr als 700 Mitglieder eine starke Stimme, gibt Stellungnahmen ab und liefert Argumentationshilfen. Die Mitglieder Die Mitglieder profitieren von diesem Netzwerk und dem gesammelten Expertenwissen auf Bundesebene, aber auch in ihrer Region. Ganz nach dem Motto: Die Mitglieder wissen, wie’s geht. Insgesamt gibt es 11 Regionalgruppen. Die Friedhofsverwaltung Geisa gehört derzeit zur Regionalgruppe Mitteldeutschland.

Neben dem fachlichen Austausch untereinander ist auch Weiterbildung ein großes Thema. Regelmäßig finden Verbands- und Fortbildungsveranstaltungen mit hochkarätigen Referenten statt an denen man teilnehmen kann. Auch bestehen Weiterbildungsangebote wie das der Deula Rendsburg und diese zu nutzen. Für noch mehr Fachwissen haben die  Mitglieder die Möglichkeit, die „Friedhofskultur“, ein regelmäßiges Fachmagazin für das gesamte Friedhofswesen, kostengünstig zu beziehen.

Noch mehr Informationen zum Verband erhält man hier: https://www.friedhofsverwalter.de/

Allgemeine Informationen zum Friedhofswesen, der Friedhofskultur, Tod, Trauer, Abschied

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Wahlscheinantrag für die Briefwahl

Beantragen Sie Ihren Wahlschein für die
Kommunalwahl am 26.05.2024
spätestens bis zum 22.05.2024, 12 Uhr.