Förderung privater Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen

Förderung privater Instandsetzungs- und Modernisierungs-maßnahmen

Im Rahmen der städtebaulichen Sanierung in der Altstadt Geisas wird die Sanierung von privater Bausubstanz durch die Gewährung von Städtebaufördermitteln unterstützt. Die Stadt Geisa bietet dazu folgende Fördermöglichkeiten an:

Kommunales Förderprogramm

Fördergegenstand sind kleinteilige Baumaßnahmen an der Außenhaut der Gebäude. Das betrifft die Bauteile: Fenster, Hauseingangstür, Fassade, Dach, Einfriedung, Hofentsieglung und -begrünung. Zuwendungsfähig sind nur Instandsetzungskosten, die tatsächlich durch gestalterische Mehraufwendungen entstehen.

Die Förderhöhe beträgt maximal 30% der förderfähigen Kosten und ist auf 5.000€ pro Grundstück begrenzt. (Ausnahmen in Abstimmung mit Stadt)

Gesamtsanierung

Fördergegenstand sind Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden.

Bei der Ermittlung der Kosten können alle baulichen Maßnahmen berücksichtigt werden, die zur Erreichung der Sanierungsziele notwendig sind, die den anerkannten Regeln der Baukunst entsprechen, ortsüblich sind und bei Wohnraum den Ausstattungsstandard des öffentlich geförderten Wohnungsbaus nicht übersteigen.

Im Rahmen dieser Förderung werden die unrentierlichen Kosten durch eine Kostenerstattungsbetragsberechnung gemäß § 177 (4) BauGB ermittelt.

Die Förderhöhe beträgt maximal 80% dieses Kostenerstattungsbetrages.

Förderung des letzten Bauabschnitts

Fördergegenstand sind abschließende Maßnahmen der Instandsetzung eines Gebäudes an der Außenhaut. Die sonstigen Sanierungsmaßnahmen am Gebäude (auch im Inneren) müssen abgeschlossen sein.

Die Förderhöhe beträgt maximal 30% der förderfähigen Kosten. 

Was zu beachten ist:

  • Vertragsschluss über die Gewährung von Fördermitteln zwingend vor Beginn der Arbeiten (keine Förderung von bereits begonnenen Vorhaben)
  • Lage im Sanierungsgebiet ‚Altstadt Geisa‘
  • Grundlage für die Förderung bildet die Gestaltungssatzung der Stadt Geisa vom 24.9.2005 (Gestaltungssatzung 2005_Geisa)
  • Keine Förderung erfolgt bei Einzelvorhaben, die trotz Einhaltung der Forderungen der Gestaltungssatzung für dieses Bauteil zur Verfestigung von vorhandenen städtebaulichen Missständen an anderen Bauteilen führen
  • Es gelten die Bestimmungen der Richtlinie zur Förderung privater Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Altstadt Geisa“

Ablauf und Unterlagen

  • Antrag/ Anfrage auf Gewährung von Städtebaufördermitteln beim Bauamt/ Sanierungsträger DSK
  • Abstimmung der Gestaltung im Rahmen der Erteilung der sanierungsrechtlichen Genehmigung, anschließend:
  • Unterlagen einreichen:
    • mindestens 3 Kostenvoranschläge oder die Kostenberechnung eines bauvorlageberechtigten Architekten oder Bauingenieurs
    • Baubeschreibung
    • Entwurfs- und Ausführungszeichnungen
  • Vertragsabschluss zwischen Stadt und Eigentümer
  • Beginn der Baumaßnahmen
  • Bauabnahme nach Fertigstellung
  • Auszahlung der Fördermittel erfolgt anteilig, entsprechend Baufortschritt und gegen Rechnungslegung bis zu 90% (Restbetrag nach Abnahme und endgültiger Feststellung der Zuschusshöhe)

Steuervergünstigungen nach den §§7h, 10f und 11a des Einkommenssteuergesetzes (EstG)

Neben der Möglichkeit einer Förderung durch das kommunale Förderprogramm können Sie im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet der Stadt Geisa auch steuerliche Sonderabschreibungen gemäß §§ 7h, 10f und 11a des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist eine Bescheinigung der Stadt Geisa. Bescheinigungsfähig sind hierbei jegliche wertsteigernde Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden. Die Inanspruchnahme von Steuerbegünstigungen ist mit einer Förderung im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms kombinierbar.

Ansprechpartner

Im Vorfeld der Antragsstellung empfiehlt sich die Abstimmung mit dem Sanierungsträger der Stadt Geisa:

  • Antrag/ Anfrage auf Gewährung von Städtebaufördermitteln beim Bauamt/ Sanierungsträger DSK
  • Abstimmung der Gestaltung im Rahmen der Erteilung der sanierungsrechtlichen Genehmigung, anschließend:
  • Unterlagen einreichen:
    • mindestens 3 Kostenvoranschläge oder die Kostenberechnung eines bauvorlageberechtigten Architekten oder Bauingenieurs
    • Baubeschreibung
    • Entwurfs- und Ausführungszeichnungen
  • Vertragsabschluss zwischen Stadt und Eigentümer
  • Beginn der Baumaßnahmen
  • Bauabnahme nach Fertigstellung
  • Auszahlung der Fördermittel erfolgt anteilig, entsprechend Baufortschritt und gegen Rechnungslegung bis zu 90% (Restbetrag nach Abnahme und endgültiger Feststellung der Zuschusshöhe)