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Ordnungsamt der Stadt Geisa
Kontakt
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Stadtverwaltung Geisa | Ordnungsamt
Marktplatz 29
36419 Geisa - info@geisa.de
- +49 36967 / 69-114
Öffnungszeiten
Dienstag:
9 – 12 Uhr & 14 – 18 Uhr
Donnerstag:
9 – 12 Uhr & 14 – 16 Uhr
Freitag:
9 – 12 Uhr
Bürgerbüro:
Nach Terminvereinbarung zusätzlich jeden 1. Samstag im Monat von 9 – 11 Uhr.
Das Ordnungsamt ist eine kommunale Behörde, die in vielen Städten und Gemeinden existiert. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die öffentliche Ordnung und Sicherheit in einer Kommune zu gewährleisten.
Dazu übernimmt das Ordnungsamt eine Vielzahl von Aufgaben und Tätigkeiten, die im Wesentlichen der Erhaltung und Regelung des alltäglichen Lebens dienen.
Die Aufgaben des Ordnungsamtes umfassen unter anderem die Überwachung und Einhaltung von Verordnungen und Gesetzen, die das öffentliche Leben betreffen.
Unsere Leistungen:
- Bearbeitung von Anträgen für die Erteilung von Genehmigungen für Veranstaltungen
- die Überwachung des „ruhenden“ Verkehrs
- die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit
- Genehmigung von Brauchtumsfeuern
- die Absicherung und Überwachung von Märkten und Stadtfesten
- die Unterstützung in Krisensituationen, wie etwa bei Naturkatastrophen oder Pandemien
- Unterstützung in der Obdachlosenunterbringung
- Entgegennahme und Verwahrung von Fundgegenständen
- Entgegennahme von Fundtieren und Übergabe an den Tierhilfeverein
- Durchführung und Durchsetzung aller ordnungsrechtlichen Belange gemäß der geltenden Satzungen
- Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitsanzeigen
- Bearbeitung von Sachbeschädigung im öffentlichen Bereich durch unbekannter Verursacher
- Beantragung von Fördermaßnahmen der Jugendeinrichtungen
- Beantragung und Bearbeitung zur Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser der Stadt Geisa
- Beantragung von Fischereischeinen
- Beantragung von Veranstaltungen / Großveranstaltungen
- Beantragung von Sondernutzungen nach der Sondernutzungssatzung
- Beantragung von Lagerfeuern / Brauchtumsfeuern
Das Ordnungsamt ist somit eine wichtige kommunale Instanz, die dazu beiträgt, ein geordnetes und sicheres Zusammenleben in der Gemeinschaft zu gewährleisten und die Belange der Bürger zu schützen.