Die jährliche Druckprüfung der Standsicherheit von Grabsteinen/Grabmalen
Auf dem Friedhof der Stadt Geisa und den kommunalen Friedhöfen in Ketten, Borsch, Otzbach und Wiesenfeld sowie den Friedhöfen Wenigentaft, Bermbach, Motzlar und Kranlucken steht die jährliche Prüfung der Standsicherheit von Grabmalen durch die Friedhofsverwaltung der Stadt Geisa an.
Diese wird dieses Jahr nach und nach in der Zeit von Ende Mai bis Ende Juli von der Stadt Geisa durchgeführt.
Der Stadt Geisa obliegt die Verkehrssicherungspflicht für die o. g. Friedhöfe (Dies bestimmt die Unfallverhütungsvorschrift Friedhöfe und Krematorien § 9 der UVV VSG 4.7 nach der Frostperiode – nicht standfeste Grabmale sind zu sichern oder zu entfernen). Sie ist verpflichtet, die Standfestigkeit und Standsicherheit der Grabmale mindestens einmal jährlich zu prüfen. Das sorgt für die Sicherheit von Friedhofsbesuchern und Beschäftigten.
Geprüft wird von den Fachkundigen mit einem speziellen Druckprüfgerät. Dabei muss das Grabmal/der Grabstein dem ausgeübten Druck von 30 daN (kg) standhalten. Die Grabmale werden dabei nicht beschädigt. Wenn ein Grabmal schwankt und/oder der Sockel eines Grabmales bei der Prüfung wackelt, werden die Nutzungsberechtigten von der Friedhofsverwaltung Geisa schriftlich benachrichtigt, um die einwandfreie Standsicherheit sowie Standfestigkeit durch einen fachkundigen und sachkundigen Steinmetz-Fachbetrieb schnellstens wieder herstellen zu lassen.
Zusätzlicher Hinweis an Nutzungsberechtige: Sollte der Grabstein sich in der Standfuge vom Sockel gelöst haben, so muss dieser zur einwandfreien Wiederbefestigung zwingend neu geklebt werden. Hierfür ist „ausschließlich ein natursteinverträglicher Kleber (z. B. 2-K-Polyurethan-Kleber)“ zu verwenden. Das Kleben mit anderen Klebern oder z. B. mit Silikon ist verboten.
Nach der Wiederherstellung der Standsicherheit/Standfestigkeit findet zeitnah eine Nachprüfung durch die Friedhofsverwaltung Geisa statt. Sowohl die Prüfung als eine eventuelle Nachprüfung wird von der Friedhofsverwaltung entsprechend dokumentiert.
Was bei nicht gegebener Standfestigkeit/Standsicherheit leider passieren kann, können Sie hier lesen: https://www.nokzeit.de/2022/10/10/durch-grabstein-schwer-verletzt/
Bei eventuellen Fragen, Infos oder Hinweisen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die Friedhofsverwaltung Geisa (Marktplatz 27, 36419 Geisa) oder per E-Mail an friedhofsverwaltung@geisa.de mit den vollständigen Angaben Ihrer Kontaktdaten und Ihres Anliegens.