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Gangolfiberg, Zentgericht
Das Zentgericht war eine mittelalterliche Gerichtsstätte (etwa ab dem 11. Jh.) für einen Unter- oder Gerichtsbezirk. Die Verhandlungen wurden von dem vom Landesherrn eingesetzten Zentgrafen geleitet. Damals war die Zent im Gerichtssprengel für etwa 100 freie Familien oder Waffenfähige (auch im Dienst des Landesherren) das Volksgericht. Vor dem Zentgericht wurden beispielsweise auch Leute, welche ihre Abgabenpflichten gegenüber dem Kloster Fulda nicht vollständig erfüllten, zur Rechenschaft gezogen. Mit der Abgabe des „Zehnten“ hat das allerdings nichts zu tun, wie auch die immer wieder einmal anzutreffende Bezeichnung „Zehntgericht“ falsch ist.
Die Strafen waren im allgemeinen sehr hart, oftmals wurden die Beklagten wegen Vergehen geringen Ausmaßes zum Tode verurteilt. Der Zentgraf oder der Gaugraf saß während der Verhandlung an einen Baum gelehnt mit dem Blick nach Osten und hatte einen langen weißen Gerichtsstab in der Hand.
Umgeben war er von den etwas tiefer sitzenden, aus Freien gewählten Beisitzern oder Schöppen (Schöffen), rechts vor ihm stand der Kläger, links der Beklagte. Das Volk stand im Halbkreis um das Gericht herum. Es ist nicht nachweislich, ob die zum Tode verurteilten Menschen damals schon am nahe liegenden Galgenberg, ca. einen Kilometer südlich vom Zentgerichtsplatz, hingerichtet wurden.
Etwas unterhalb des Zentgerichts – in Richtung Südwesten – sehen wir die Germania, ein Kriegerdenkmal, welches 1887 eingeweiht wurde. Der Weg führt weiter zum Friedhof mit der bemerkenswerten Friedhofskapelle St. Gangolf mit Außenkanzel.