Erweiterung des Bebauungsplans „Am kleinen Sand“ in der Gemeinde Buttlar: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttlar hat in seiner Sitzung am 21.05.2026 den Beschluss zur Erweiterung des Bebauungsplans „Am kleinen Sand“ der Gemeinde Buttlar gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich umfasst eine landwirtschaftlich genutzte Fläche am nördlichen Ortsrand der Gemeinde Buttlar. Sie grenzt an das bestehende Gewerbegebiet des Bebauungsplanes „Gewerbepark“ an und befindet sich im Außenbereich. Die Erweiterung des Bebauungsplanes schafft hier erstmals Baurecht. Die Fläche ist aktuell noch unbebaut. Im Zuge der Erweiterung des Gewerbegebietes ist eine Neuausweisung von Baufeldern, Baugrenzen, die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Festsetzung von Grünflächen und Zufahrtsbereichen zur Nutzbarmachung des Grundstücks vorgesehen. Die geplante Erweiterung steht im Kontext zu der Bebauung des bereits bestehenden Gewerbegebietes und fügt sich städtebaulich in die Ortsbildstruktur ein.

Der räumliche Geltungsbereich der Erweiterung des Bebauungsplans „Am kleinen Sand“ umfasst die Flurstücke 1500/29 (anteilig), 2006, 2007, 2008, 2010/3, 2010/4, 2010/5, 2010/6, 2012/1, 2013/2, 2013/3 (anteilig), 2046, 2047, 2048, 2049, 2050, 2051, 2052, 2054, 2055, 2056, 2057, 2058, 2059, 2060, 2061, 2062, 2063, 2064, 2071, 2072, 2073, 2076, 2077, 2079, 2080, 2081, 2082, 2088 (anteilig), 2096 (anteilig), 3416, 3427, 3428, 3433 und 3434, Flur 7 der Gemarkung Buttlar mit einer Fläche von rd. 81.632 m² (8,2 ha) und ist der anliegenden Übersichtskarte zu entnehmen.

räumlicher Geltungsbereich der Erweiterung des Bebauungsplans „Am kleinen Sand“, Gemeinde Buttlar, genordet ohne Maßstab

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