Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Erweiterung Pufferspeicheranlage der Nahwärmenetz-Heizzentrale Kulturhaus

Die Stadt Geisa informiert über die Umsetzung des Projekts „Erweiterung Pufferspeicheranlage der Nahwärmenetz-Heizzentrale Kulturhaus“ zur Optimierung und Effizienzsteigerung der bestehenden Wärmeversorgungsanlage am Kulturhaus in Geisa.

Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung der Betriebssicherheit und Energieeffizienz der Heizzentrale sowie die Vermeidung witterungsbedingter Störungen im Heizbetrieb. Mit der Maßnahme wird eine Primärenergieeinsparung von 1,00 GWh/a sowie eine CO₂-Einsparung von 256 tCO₂/a angestrebt.

Die seit über zehn Jahren in Betrieb befindliche, hackschnitzelbefeuerte Heizzentrale am Kulturhaus wurde im Jahr 2023 im Zuge einer EFRE-Förderung um einen zusätzlichen Hackschnitzelkessel mit 400 kW Leistung sowie um mehrere Nahwärmestränge (Altenpflegeheim, Im Steinigt, Gärtnerei Schüler) erweitert. Die Heizzentrale verfügt seither über eine Wärmenennleistung von 800 kW als vollständig hackschnitzelbetriebene Anlage. Eine im Rahmen dieser Fördermaßnahme ursprünglich vorgesehene Erweiterung der Pufferspeicheranlage konnte dabei nicht mehr realisiert werden und wird nun als eigenständige Einzelmaßnahme umgesetzt.

Im Rahmen der Maßnahme sollen folgende Schwerpunkte realisiert werden:

  • Erweiterung der Pufferspeicheranlage von 10.000 l auf 20.000 l zur Verbesserung der Wärmespeicherkapazität, Einblasung der Abwärme der Heizzentrale mittels Lüftungsverrohrung in den Hauptförderschneckenaustragungsbereich zur Vorwärmung der Hackschnitzel, Sicherstellung einer zuverlässigen Abtauung der Hackschnitzel in den Wintermonaten zur Vermeidung witterungsbedingter Verklumpungen.

Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben belaufen sich auf 86.180,39 €.

Für das Vorhaben stehen Fördermittel aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie aus Mitteln der Europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) über den Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP) im Rahmen der Einzelmaßnahmenförderung (Modul III) der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) in Höhe von 34.472,16 € als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Verfügung (Förderquote: 40 %). Die Maßnahme fällt unter das Fördersegment „Wärmespeicher“.

Das Projekt leistet einen Beitrag zur nachhaltigen und klimafreundlichen Wärmeversorgung der Stadt Geisa und steht im Einklang mit den Zielen der kommunalen Energiewende.

Finanziert durch die Europäische Union – NextGenerationEU. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind ausschließlich die des Autors/der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die Ansichten der Europäischen Union oder der Europäischen Kommission wider. Weder die Europäische Union noch die Europäische Kommission können für sie verantwortlich gemacht werden.

Sanierung Wärmeerzeugungsanlagen städtischer Liegenschaften

Die Stadt Geisa informiert über die Umsetzung des Projekts „Sanierung Wärmeerzeugungsanlagen städtischer Liegenschaften“ zur Umstellung der Wärmeversorgung mehrerer kommunaler Gebäude auf eine klimafreundliche, netzgebundene Versorgung.

Ziel der Maßnahme ist die Stilllegung und der Rückbau der bestehenden Ölheizungen in ausgewählten städtischen Liegenschaften sowie deren sekundärseitiger Anschluss an die im Jahr 2023 erweiterten Nahwärmenetze der Stadt Geisa. Damit wird der konsequente Ausstieg aus fossilen Energieträgern in den betroffenen Gebäuden vollzogen und die Wärmeversorgung dauerhaft auf eine erneuerbare, zentrale Erzeugung umgestellt.

Im Rahmen der Erweiterung der beiden Nahwärmenetze in Geisa wurden folgende städtische Liegenschaften für den Netzanschluss vorgesehen:

  • Marktplatz 1, 3 und 5,
  • Schulstraße 2,
  • Schulstraße 4.

Im Rahmen der Maßnahme sollen folgende Schwerpunkte realisiert werden:

  • Sekundärseitiger Anschluss der Liegenschaften an das bestehende Nahwärmenetz (verbraucherseitige Übergabestation),
  • Stilllegung und Rückbau der vorhandenen Ölheizungsanlagen,
  • Herstellung der haustechnischen Voraussetzungen für eine vollständige Versorgung über das Nahwärmenetz.

Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben belaufen sich auf

  • Marktplatz 1, 3 und 5: 018,53 EURO
  • Schulstraße 2: 091,15 EURO
  • Schulstraße 4: 852,04 EURO

Für das Vorhaben stehen Fördermittel des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aus Mitteln des Energie- und Klimafonds (EKF) im Rahmen der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 9. Dezember 2022 als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von

  • Marktplatz 1, 3 und 5: 208,00 EURO
  • Schulstraße 2: 237,00 EURO
  • Schulstraße 4: 541,00 EURO

zur Verfügung (Förderquote: 40 %).

Das Projekt leistet einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen und klimafreundlichen Wärmeversorgung der Stadt Geisa und steht im Einklang mit den Zielen der kommunalen Energiewende und des nationalen Klimaschutzprogramms.

Finanziert durch die Europäische Union – NextGenerationEU. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind ausschließlich die des Autors/der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die Ansichten der Europäischen Union oder der Europäischen Kommission wider. Weder die Europäische Union noch die Europäische Kommission können für sie verantwortlich gemacht werden.

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