Bebauungsplan „Am Schleidsberg – 3. BA“ mit 2. Änderung Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nord“ – Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB für den Bebauungsplan „Am Schleidsberg – 3. BA“ mit 2. Änderung Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nord“

Der Stadtrat der Stadt Geisa hat in der Sitzung vom 16.01.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Am Schleidsberg – 3. BA“ mit 2. Änderung Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nord“ beschlossen.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Am nordöstlichen Ortsrand der Stadt Geisa liegen die bestehenden und bereits fast vollständig bebauten Gewerbegebiete „Nord“ und „Am Schleidsberg“. Der Stadt Geisa liegen Anfragen nach gewerblichen Bauflächen sowohl durch ansässige als auch externe Unternehmen vor. Im Hinblick diese Nachfrage beabsichtigt die Stadt Geisa eine Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes „Nord“ sowie „Am Schleidsberg“ in nördliche Richtung.
Da der Bereich – mit Ausnahme einer kleinen Überschneidung mit dem bestehenden „Gewerbegebiet Nord“ – weder Teil eines bestehenden rechtskräftigen Bebauungsplanes noch im Flächennutzungsplan als Siedlungsfläche ausgewiesen ist, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. Das Bebauungsplanverfahren wird unter dem Titel Bebauungsplan „Am Schleidsberg – 3. BA“ mit 2. Änderung Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nord“ geführt. Bei dem Flächennutzungsplan handelt es sich um die 6. Änderung. Diese wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren durchgeführt.

Geltungsbereich
Das Plangebiet hat eine Größe von rd. 12,2 ha und befindet sich am nördlichen Ortseingang von Geisa. Der Geltungsbereich des Plangebiets umfasst die Grundstücke Flurnrn. 1306, 1307/1, 1307/2, 1307/3, 1307/4, 1307/5, 1308, 1309, 1310, 1311/4, 1311/6, 1312, 1314, 1315, 1316, 1317, 1318, 1319/1, 1319/2, 1320, 1321/8 und 1321/9 – jeweils Gemarkung Geisa. Das Plangebiet wird dabei wie folgt begrenzt:

– Im Norden durch eine Grünfläche (Flurnrn. 1313) südlich der Splittersiedlung an der Geisaer Straße;
– Im Osten durch den Flurweg Flurnr. 1305/2;
– Im Süden durch das bestehende Gewerbegebiet (Flurnrn. 1321/5, 1321/6, 1321/7, 1321/18 und 1321/10) sowie Landesstraße L1026 („Dermbacher Straße“) am nordöstlichen Ortseingang (Flurnrn. 1326/3, 1326/4, 1311/3 und 1311/5);
– Im Westen durch die Bundesstraße B278 „Borscher Straße“ (Flurnr. 1879)

Abb. 1: Übersicht der Flurstücke im Geltungsbereich (Kataster: Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation)

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Schleidsberg – 3. BA“ mit 2. Änderung Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nord“ kann auf der Internetseite der Stadt Geisa unter www.geisa.de eingesehen werden. Zusätzlich hierzu kann der räumliche Geltungsbereich im Bauamt, Zimmer 16, Anschrift: Marktplatz 29, 36419 Geisa, während der folgenden Zeiten Dienststunden 

Montag, Mittwoch, Donnerstag von 09 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr
Dienstag von 09 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag von 08 bis 12 Uhr 

von jedermann eingesehen werden.

Geisa, den 17.01.2025
gez. Manuela Henkel, Bürgermeisterin (Siegel)