Stefanie Braun

Bekanntmachung über die Durchführung der frühzeitigen Bekanntmachung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geisa

Der Stadtrat der Stadt Geisa hat in der Sitzung vom 16.01.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den AufsteIIungsbeschIuss zur 6. Änderung des FIächennutzungsplans beschlossen. Der AufsteIlungsbeschluss wurde am 25.01.2025 ortsüblich bekannt gemacht. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung/ Inhalt der 6. Flächennutzungsplanänderung Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung/ Inhalt der 6. Flächennutzungs-planänderung Am nordöstlichen

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Bekanntmachung über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan „Am Schleidsberg – 3. BA“ mit 2. Änderung Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nord“

Der Stadtrat der Stadt Geisa hat in der Sitzung vom 16.01.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den AufsteIIungsbeschIuss für den Bebauungsplan ,,Am Schleidsberg – 3. BA“ mit 2. Änderung BebauungspIan,,Gewerbegebiet Nord“ beschlossen. Der AufsteIlungsbeschluss wurde am 25.01.2025 ortsüblich bekannt gemacht.  Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Am nordöstlichen Ortsrand der Stadt Geisa liegen die

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Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

Startschuss für zwei große Förderprojekte in Geisa Mit dem Eingang der offiziellen Förderbescheide am 30. Juli 2025 ist der Weg für zwei bedeutende städtebauliche Projekte in der Stadt Geisa geebnet. Die Finanzierung beider Maßnahmen wird durch Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Verbindung mit Bundes- und Landesmitteln der Thüringer Städtebauförderung sichergestellt.

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Öffentliche Grundstücksausschreibung Geisa OT Borsch

Öffentliche Grundstücks-ausschreibung Geisa OT Borsch Auf der Grundlage der Beratung des Stadtrates Geisa in der Stadtratssitzung am 14.08.2025 schreibt die Stadt Geisa den Verkauf des nachfolgend aufgeführten Grundstückes hiermit öffentlich aus: Grundbuchblatt 237, Gemarkung Borsch, Flur 2, Flurstück 155, Fläche 773 m², (Ulstermühle 7)Mindestangebot: 12.000 EuroBaufälliges Wohngebäude, Übernahme und Löschung bestehende Grundschuld in Höhe von

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EFRE-Vorhaben in der Stadt Geisa (Förderperiode 2021–2027)

Im Rahmen der EFRE-Förderperiode 2021–2027 setzt die Stadt Geisa zwei bedeutende Projekte mit finanzieller Unterstützung durch die Europäische Union, die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Thüringen um. Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ist ein Förderinstrument der Europäischen Kommission zur Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in Europa. Ziel ist es, Entwicklungsunterschiede auszugleichen

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