6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geisa – Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes
Der Stadtrat der Stadt Geisa hat in der Sitzung vom 16.01.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
den Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung / Inhalt der 6.
Flächennutzungsplanänderung
Am nordöstlichen Ortsrand der Stadt Geisa liegen die bestehenden bebauten
Gewerbegebiete „Nord“ und „Am Schleidsberg“. Der Stadt Geisa liegen Anfragen nach
gewerblichen Bauflächen sowohl durch ansässige als auch externe Unternehmen vor. Im
Hinblick diese Nachfrage beabsichtigt die Stadt Geisa eine Erweiterung des bestehenden
Gewerbegebietes „Nord“ sowie „Am Schleidsberg“ in nördliche Richtung.
Da der Bereich – mit Ausnahme einer kleinen Überschneidung mit dem bestehenden
„Gewerbegebiet Nord“ – weder Teil eines bestehenden rechtskräftigen Bebauungsplanes
noch im Flächennutzungsplan als Siedlungsfläche ausgewiesen ist, ist die Aufstellung eines
Bebauungsplanes sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. Das
Bebauungsplanverfahren wird unter dem Titel Bebauungsplan „Am Schleidsberg – 3. BA“ mit
2. Änderung Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nord“ geführt. Bei dem Flächennutzungsplan
handelt es sich um die 6. Änderung. Diese wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im
Parallelverfahren durchgeführt.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes hat eine Größe von rd.
11,4 ha und befindet sich am nördlichen Ortseingang von Geisa. Der Geltungsbereich des
Plangebiets umfasst die Grundstücke Flurnrn. 1306, 1307/1, 1307/2, 1307/3, 1307/4, 1307/5,
1308, 1309, 1310, 1311/4, 1311/6, 1312, 1314, 1315, 1316, 1317, 1318, 1319/1 (teilweise),
1319/2 (teilweise), 1320 (teilweise), 1321/7 (teilweise), 1321/8 (teilweise) und 1321/9 –
jeweils Gemarkung Geisa. Das Plangebiet wird dabei wie folgt begrenzt:
– Im Norden durch eine Grünfläche (Flurnrn. 1313) südlich der Splittersiedlung an der
Geisaer Straße;
– Im Osten durch den Flurweg Flurnr. 1305/2;
– Im Süden durch die bereits im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als
„Gewerbegebiet“ dargestellten Flächen des angrenzenden „Gewerbegebiet Nord“
(Flurnrn. 1319/1, 1319/2, 1320, 1321/7, 1321/8 und 1321/10) sowie die Landesstraße
L1026 („Dermbacher Straße“) am nordöstlichen Ortseingang (Flurnrn. 1326/3,
1326/4, 1311/3 und 1311/5);
– Im Westen durch die Bundesstraße B278 „Borscher Straße“ (Flurnr. 1879);
Abb. 1: Übersicht der Flurstücke im Geltungsbereich (Kataster: Thüringer Landesamt für Bodenmanagement
und Geoinformation)
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Schleidsberg – 3. BA“ mit 2. Änderung Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nord“ kann auf der Internetseite der Stadt Geisa unter www.geisa.de eingesehen werden. Zusätzlich hierzu kann der räumliche Geltungsbereich im Bauamt, Zimmer 16, Anschrift: Marktplatz 29, 36419 Geisa, während der folgenden Zeiten Dienststunden
Montag, Mittwoch, Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr
Dienstag von 9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
von jedermann eingesehen werden.
Geisa, den 17.01.2025
gez. Manuela Henkel, Bürgermeisterin (Siegel)