Reisemobilstellplatz


Ab 1. Januar 2022 beträgt das Nutzungsentgelt 10 Euro pro Stellplatz!

Nutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Geisa für den Wohnmobilstellplatz „An der Ulster“ in Geisa

§ 1. Betreiber
Betreiber und Eigentümer des Wohnmobilstellplatzes mit 8 Stellplätzen „An der Ulster“ in Geisa ist die Stadt Geisa, Marktplatz 27, 36419 Geisa.

§ 2. Vertragsgegenstand
Mit der Benutzung des Wohnmobilstellplatzes kommt ein Mietvertrag zwischen der Stadt Geisa und dem Nutzer zu den festgelegten Nutzungsentgelten zustande. Die maximale Stellplatzanzahl darf nicht überschritten werden. Die hier genannten Nutzungsbedingungen werden mit Befahren des Platzes anerkannt. Weder Bewachung noch Verwahrung sind Gegenstand des Vertrages. Den Weisungen der Mitarbeiter der Stadt Geisa ist Folge zu leisten, sie üben das Hausrecht aus.

§ 3. Nutzungsentgelte
Der ausgewiesene Stellplatz darf nur zu touristischen Zwecken genutzt werden. Er ist kein Dauerwohnsitz und ausschließlich für Reisemobile zugelassen. Das Ab- oder Aufstellen von Wohnwagen (Wohnanhängern), PKWs, Motorrädern, Reisebussen, (Vor)Zelten, Wohnmobilen ohne WC oder Schmutzwassertanks sowie Verkaufsanhängern ist auf diesem Gelände nicht zugelassen. Unberechtigt abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig entfernt. Es gilt die Straßenverkehrsordnung.

§ 4. Öffnungszeiten
Der Wohnmobilstellplatz ist ganzjährig geöffnet. Die Parkdauer ist auf längstens 5 Tage begrenzt.
Aus organisatorischen Gründen kann keine Reservierung von Stellplätzen vorgenommen werden. Das Freihalten von Stellplätzen ist nicht gestattet.

§ 5. Nutzungsentgelte
Das Nutzungsentgelt beträgt 10 EURO pro Tag und ist nach Befahren des Stellplatzes zu entrichten. Zur Begleichung des Nutzungsentgeltes ist ein am Standort ausliegendes Meldeformular auszufüllen und mit dem entsprechenden Betrag in die vorhandene Einrichtung am Wohnmobilstellplatz einzuwerfen. Die Durchschrift des Meldeformulars ist deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen.

§ 6. Ver- und Entsorgung
Die Nutzung der Ver- und Entsorgungsstation ist nur durch vorherige Zahlung des Nutzungsgeldes erlaubt. Der Stellplatz ist nach der Benutzung sauber zu verlassen. Der Müll ist in den dafür vorgesehenen Müllbehältern zu entsorgen. Für die Strom- und Frischwasserversorgung stehen 8 Stromsäulen und 1 Wassersäule kostenpflichtig zur Verfügung. Die Gebühren hierfür sind den am Wohnmobilstellplatz ausliegenden Informationen zu entnehmen. Das Waschen der Fahrzeuge sowie Generatorbetrieb oder campingähnliches Verhalten sind auf dem Platz nicht erlaubt.

§ 7. Nachtruhe / Verstöße
Das Verhalten auf dem Wohnmobilstellplatz sollte stets rücksichtsvoll, ruhig und gemeinschaftlich sein. Die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr ist einzuhalten. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Nutzungsordnung, ist der Betreiber berechtigt, das Hausrecht auszuüben und/oder einen Platzverweis auszusprechen.

§ 8. Verkehrsbehinderungen
Verkehrswidrig oder verkehrsbehindernd abgestellte Fahrzeuge können auf Kosten und Gefahr des Nutzers abgeschleppt werden.

§ 9. Grillen und offenes Feuer
Auf dem Wohnmobilstellplatz ist es nicht gestattet, Feuer zu entfachen. Das Grillen ist nur mit amtlich zugelassenen Mehrweg-Grillgeräten, ausschließlich auf der geschotterten Fläche vor dem Sportlerheim (nicht auf Pflaster und Rasenflächen) gestattet.

§ 10. Mitführen von Tieren
Hunde sind auf dem Stellplatz erlaubt. Sie sind außerhalb der Fahrzeuge an der Leine zu führen. Hinterlassenschaften des Hundes sind eigenständig und sofort zu entsorgen.

§ 11. Schäden
Der Stellplatz unterliegt der regelmäßigen Kontrolle eines Mitarbeiters der Stadt Geisa. Bei auftretenden Schäden an der technischen Ausstattung oder der Anlage selbst muss eine Mitteilung an die Stadt Geisa, Markplatz 27, 36419 Geisa, Telefon 036967 69-0 (alternativ: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. " data-mce-href="mailto: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. "> Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. ) erfolgen.

§ 12. Haftung
Die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes erfolgt auf eigene Gefahr, es gelten die Bestimmungen der StVO. Der Stellplatz ist frei zugänglich und wird nicht bewacht. Für etwaige Schäden haftet der Stellplatzbetreiber nur bei grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsvorschriften des BGB. Der Stellplatzbetreiber haftet nicht für Schäden, die durch den Ausfall der Strom- und/oder Trinkwasserversorgung sowie Schäden, die durch andere Nutzer, Besucher oder sonstige Dritter entstehen. Der Benutzer haftet für alle durch ihn selbst dem Stellplatzbetreiber oder Dritten schuldhaft zugefügten Schäden. Außerdem haftet er für schuldhaft herbeigefügte Verunreinigungen des Stellplatzes.

Geisa, 18.03.2021

gez. Manuela Henkel
Bürgermeisterin Stadt Geisa

Hinweis: Die Standgebühr ist vor Ort zu entrichten.


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