Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und Ladung zum Anhörungstermin
Thüringer Landesamt für — Meiningen, den 06.02.2023
Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG)
Flurbereinigungsbereich Meiningen
Frankental 1, 98617 Meiningen
Flurbereinigungsverfahren: Buttlar-Dorf
Az.: 3-2-0435
1. Ladung zur Informationsversammlung
Für alle Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren Buttlar-Dorf (Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte) sowie Interessierte, findet eine
Informationsversammlung am Donnerstag, 23. März 2023 um 19:00 Uhr im Saal des Dorfgemeinschaftshauses Wenigentaft, St.-Georg-Straße 22 in 36419 Buttlar statt.
Tagesordnung:
   Stand des Flurbereinigungsverfahrens
   Informationen zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans und zum weiteren Ablauf des Flurbereinigungsverfahrens
   Beantwortung von Fragen, Sonstiges
2. Bekanntgabe (Offenlegung) des Flurbereinigungsplanes
Gemäß § 59 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) wird der Flurbereinigungsplan den Beteiligten im Zeitraum
vom Dienstag, 28. bis Donnerstag, 30. März 2023 in der Zeit von 9:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 19:00 Uhr im Raum der Jugendfeuerwehr (EG), Am Schlossgarten 21 in 36419 Buttlar, bekannt gegeben.
Der Flurbereinigungsplan liegt in dieser Zeit zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.
Währenddessen stehen Beauftragte des TLBG zur Erläuterung und Auskunftserteilung zur Verfügung.
Den Beteiligten ist auf ihren. Wunsch an Ort und Stelle die neue Feldeinteilung zu erläutern. Diesbezügliche Termine können während der Offenlegung des Flurbereinigungsplanes vereinbart werden.
Die Einsichtnahme im genannten Zeitraum kann nur mit vorheriger Terminabsprache erfolgen. Ich bitte diesbezüglich bis spätestens 27. März 2023 telefonisch (Herr Kretschmer: 03643/8631-18 oder Frau Mößner-Häring: 03643/8631-15) oder per E-Mail (weimar sweco- mbh.de) mit der Sweco GmbH in Weimar Kontakt aufzunehmen.
3. Ladung zum Anhörungstermin
Im Flurbereinigungsverfahren Buttlar-Dorf findet die Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes gemäß § 59 Abs. 2 FlurbG
am Donnerstag, dem 20. April 2023, ab 10.00 Uhr
im Versammlungsraum (1. OG),
Am Schlossgarten 21 in 36419 Buttlar, statt.
Die Beteiligten werden hiermit geladen als
a) Eigentümer ihrer dem Flurbereinigungsverfahren unterliegenden Grundstücke,
b) Inhaber von Rechten an Grundstücken, die dem Flurbereinigungsverfahren unterliegen,
c) Landempfänger im neuen Bestand.
Widersprüche gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplanes müssen die Beteiligten im Anhörungstermin vorbringen!
Eine Auskunftserteilung oder Erläuterung der Abfindung kann am Tag des
Anhörungstermins nicht mehr erfolgen!
Beteiligte, die keinen Widerspruch erheben wollen, brauchen zum Anhörungstermin nicht erscheinen!
Für den Anhörungstermin ist gleichfalls eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Diese kann im Offenlegungstermin, unter den vorgenannten Rufnummern oder per E-Mail erfolgen.
4. Zusendung von Auszügen aus dem Flurbereinigungsplan
Jeder' Teilnehmer erhält als Anlage zu dieser Ladung einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie dem Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweist. Dieser Auszug soll den Teilnehmern unabhängig von den Erläuterungen des Flurbereinigungsplanes im Bekanntgabetermin (Nr. 2) ermöglichen, ihre Abfindung tatsächlich und rechnerisch nachzuprüfen.
5. Vertretungsbefugnis
Wer an der Wahrnehmung des Anhörungstermins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muss seine Vertretungsbefugnis durch eine Vollmacht nachweisen, die auch nachgereicht werden kann.
Vollmachtvordrucke sind beim Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Flurbereinigungsbereich Meiningen, Frankental 1, 98617 Meiningen, oder bei der Sweco GmbH, Cranachstraße 11, 99423 Weimar kostenlos erhältlich.
Die Vollmacht muss amtlich beglaubigt werden (z.B. Stadt- oder Gemeindeverwaltung, Gerichts- oder Polizeibehörde). Die amtliche Beglaubigung ist gebührenfrei.
Eine öffentliche (notarielle) Beglaubigung ist nicht kostenfrei.
6. Datenschutzrechtlicher Hinweis
Im oben genannten Verfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e DS-GVO personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet.
Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person, können Sie auf der Internetseite des TLBG im Bereich Datenschutz oder direkt unter https://tIbg.thueringen.de/datenschutz abrufen. Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.
7. Hygieneregelungen COVID-19
Bei den Offenlegungs- und Anhörungsterminen sind die dann geltenden Bestimmungen gegen die Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus zu beachten.
Im Auftrag
Andreas Harnischfeger
Referatsleiter