HAUSHALTSSATZUNG DER Einheitsgemeinde Buttlar
Bekanntmachung
HAUSHALTSSATZUNG DER Einheitsgemeinde Buttlar
(Landkreis Wartburgkreis)
für das Haushaltsjahr 2023
Auf Grund der §§ 55 ff Thüringer Kommunalordnung erlässt die Einheitsgemeinde Buttlar folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit
2.064.200,00 Euro
und
im Vermögenshaushalt   in den Einnahmen und Ausgaben mit   1.322.000,00 Euro
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförder-maßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern
werden wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuer
a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)
271 v.H.
b)
für die Grundstücke (B)
389 v.H.
2.
Gewerbesteuer
395 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 340.000,00 Euro festgesetzt.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Buttlar, den 07.02.2023
(Siegel)
Ritz
Bürgermeister
Beschluss- und Genehmigungsvermerk
Mit Beschluss Nr. 2/2023 und 3/2023 hat der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Buttlar in seiner Sitzung vom 27.01.2023 die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. Die vorstehende Satzung ist dem zuständigen Landratsamt des Wartburgkreises als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt worden.
Das Landratsamt bestätigte mit Datum vom 07.02.2023 AZ: 17 011 G 200-52/23 (Kr) den Eingang der Haushaltssatzung 2023. Mit gleichem Datum wurde die sofortige öffentliche Bekanntmachung der Satzung gemäß § 21 Abs.3 Satz 3 ThürKO zugelassen.
III.
Auslegungshinweis
Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 der Einheitsgemeinde Buttlar liegen in der Zeit vom 13.02.2023 bis 27.02.2023 in der Kämmerei der Stadtverwaltung Geisa, vorzugsweise während der allgemeinen Sprechzeiten, öffentlich aus.
Auf die Möglichkeit der Einsichtnahme der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 während den allgemeinen Sprechzeiten in der Kämmerei wird hingewiesen.
Buttlar, den 07.02.2023
Ritz
Bürgermeister