Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Buttlar
Satzung der Gemeinde Buttlar zur Anwendung des Thüringer Verwaltungskostengesetzes nebst Gebührenverzeichnis
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 24. April 2017 (GVBl. S. 91, 95), in Verbindung mit den §§ 1, 2, 10 und 11 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juni 2017 (GVBl. S. 150) hat der Gemeinderat der Gemeinde Buttlar in seiner Sitzung am 09.03.2018 folgende Verwaltungskostensatzung beschlossen:
Konzessionsvertrag
Bekanntmachung nach § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG
Die Gemeinde Buttlar macht gem. § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG bekannt, dass nach ihrer Bekanntmachung gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG lediglich die Überlandwerk Rhön GmbH Interesse zum Abschluss eines Konzessionsvertrages bekundet hat.
Satzung der Gemeinde Buttlar über die Freiwillige Feuerwehr und den Wasserwehrdienst
Aufgrund des § 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82, 83), des § 1 Abs. 1 Nr. 2 und des § 14 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (ThürBKG) in der Fassung vom 05. Februar 2008 (GVBl. S. 22), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Juni 2014 (GVBl. S. 159) und § 90 Satz 2 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 2009 (GVBl. S. 648) hat der Gemeinderat der Gemeinde Buttlar am 09.03.2018 folgende
Satzung (Feuerwehrsatzung und Wasserwehrdienstsatzung)
beschlossen:
Organisationsplan für den Wasserwehrdienst der Gemeinde Buttlar
Stand 12.03.2018
Inhalt
a) Beschreibung und Bezeichnung der Deich- und Flussabschnitte
b) Beschreibung und Bezeichnung gefährdeter Infrastruktur im innerörtlichen Bereich
c) Leiter des Einsatzes, seine Stellvertreter, geplante Kräfte sowie deren Erreichbarkeit
d) Alarmierungsart
e) Sammelorte
f) Ablösung und Versorgung der Einsatzkräfte
g) Lagerorte für Hochwasserbekämpfungsmittel
h) Verzeichnis der Hochwasserbekämpfungsmittel
i) Art und Weise der Nachrichtenübermittlung
Hundesteuersatzung
Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Gemeinde Buttlar
Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 24. April 2017 (GVBl. S. 91, 95), und der §§ 2 und 5 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juni 2017 (GVBl. S. 150) hat der Gemeinderat der Gemeinde Buttlar in seiner Sitzung am 30.11.2017 folgende Satzung für die Erhebung der Hundesteuer beschlossen:
Ankündigung der Gemeinde Buttlar
Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Buttlar hat in seiner Sitzung am 30.11.2017 mit Beschluss-Nr. 29/2017 die neue Hundesteuersatzung der Gemeinde Buttlar beschlossen, die nach ihrem § 13 Abs. 1 am 01.01.2018 in Kraft treten soll.
Es wird angekündigt und zugleich darauf hingewiesen, dass sich für Hundehalter die Steuersätze erhöhen.
Die Steuer beträgt ab dem 01.01.2018
- für den ersten Hund 40,00 €
- für den zweiten Hund 100,00 €
- für jeden weiteren Hund 150,00 €
- für jeden gefährlichen Hund 600,00 €.
Diese neuen Steuersätze ergeben sich aus § 5 der Hundesteuersatzung, welche im Folgenden vollständig abgebildet wird.