Jahresrechnung 2016 der Einheitsgemeinde Buttlar
Die festgestellte Jahresrechnung 2016 mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes sind mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde zur Kenntnis vorzulegen. Die Jahresrechnung liegt in der Zeit vom 11.03.2019 bis 25.03.2019 bei der Stadtverwaltung Geisa während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus und steht bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung zur Einsichtnahme zur Verfügung.
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1. Änderungssatzung zur Satzung für die Erhebung der Hundesteuer
(Hundesteuersatzung) der Gemeinde Buttlar
Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74), und der §§ 2 und 5 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juni 2017 (GVBl. S. 150) hat der Gemeinderat der Gemeinde Buttlar in seiner Sitzung am 4. Oktober 2018 folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Gemeinde Buttlar beschlossen:
Beschlüsse des Gemeinderates Buttlar vom 25.01.2019
Am 25. Januar 2019 fand eine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates Buttlar statt, in der der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2019 beraten wurde. Der Gemeinderat fasste folgende Beschlüsse:
Beschlüsse des Gemeinderates Buttlar
Am 23. November 2018 fand im Versammlungsraum des Dorfgemeinschaftshauses Bermbach eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates Buttlar statt. Sitzungsleiter Herbert Henning eröffnete die Sitzung und stellte die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Es folgten die Bestätigung der Tagesordnung und die Genehmigung des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 04.10.2018.
3. Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Gemeinde Buttlar
Aufgrund des § 34 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82, 83) hat der Gemeinderat der Gemeinde Buttlar in der Sitzung am 14.06.2018 folgende 3. Änderung der Geschäftsordnung vom 12. Juni 2014 beschlossen:
1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Buttlar
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) hat der Gemeinderat der Gemeinde Buttlar in der Sitzung am 10.08.2018 die folgende 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Buttlar vom 16.10.2009 beschlossen:
Weitere Beiträge...
- Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Buttlar
- Konzessionsvertrag
- Satzung der Gemeinde Buttlar über die Freiwillige Feuerwehr und den Wasserwehrdienst
- Organisationsplan für den Wasserwehrdienst der Gemeinde Buttlar
- Hundesteuersatzung
- Ankündigung der Gemeinde Buttlar
- Gemeindeentwicklungsbeirat
- Aufstellung eines Bebauungsplanes Wohnbaugebiet „Am Strick“ in Buttlar
- Neue Sprechzeiten
- Friedhofssatzung