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Dez
07

Beschlüsse des Gemeinderates Buttlar

Am 5. November 2020 fand eine öffentliche Gemeinderatssitzung der Einheitsgemeinde Buttlar im Dorfgemeinschaftshaus Bermbach statt. Die Vorsitzende des Gemeinderates, Diana Henning, eröffnete die Sitzung und stellte die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Alle 12 Gemeinderatsmitglieder waren anwesend. Nach der Bestätigung der Tagesordnung folgte die Genehmigung des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 03.09.2020.
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Dez
07

Jahresrechnung 2018

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Buttlar
 
Die festgestellte Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Buttlar mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes sind mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde zur Kenntnis vorzulegen.
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Sep
28

Neuanordnung der Gräber auf dem Friedhof Wenigentaft

Friedhof Wenigentaft
Belegungsplan Friedhof Wenigentaft (Planungsbüro Trapp/Wagner)
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Sep
14

Feuerwehraufwandsentschädigungssatzung

Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die hrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden,
der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Buttlar
(Feuerwehraufwandsentschädigungssatzung)
 
Aufgrund des § 19 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 2 Abs. 1 und 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16. Oktober 2019 (GVBl. S. 429, 433), und des § 2 der Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung (ThürFwEntschVO) vom 26. Oktober 2019 (GVBl. 2019 S. 457) hat der Gemeinderat der Gemeinde Buttlar am 16. Juli 2020 die nachstehende Satzung beschlossen:
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Jul
06

Abriss ehemaliger Kindergarten

Die Gemeinde Buttlar plant die Schadstoffsanierung und den Rückbau des ehemaligen Kindergartens in Buttlar Ortsteil Bermbach, Borbelser Straße 18.
Das Gebäude ist so stark sanierungsbedürftig, dass es finanziell nicht mehr gehalten werden kann. Stattdessen ist es angedacht, attraktive Bauplätze am Standort ehemaliger Kindergarten zu erschließen.

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Jun
22

Entgeltordnung zur Kindergartenbenutzungsordnung der Gemeinde Buttlar – Kindergartenentgeltordnung –

Aufgrund des § 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) – in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), zuletzt geändert durch Art. 36 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2652), der §§ 21 Abs. 1, 29 und 30 des Thüringer Gesetzes über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege als Ausführungsgesetz zum Achten Buch Sozialgesetzbuch (Thüringer Kindergartengesetz – ThürKigaG) vom 18. Dezember 2017 (GVBl. S. 276), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2019 (GVBl. S. 383) sowie des § 10 der Kindergartenbenutzungsordnung der Gemeinde Buttlar vom 04.06.2020 hat der Gemeinderat der Gemeinde Buttlar in der Sitzung am 04.06.2020 die folgende Kindergartenentgeltordnung beschlossen:

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