Wahlbekanntmachung
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Buttlar am 12.06.2022
Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 6. April 2022
Am 6. April 2022 wurden folgende Beschlüsse in der Gemeinderatssitzung durch den Gemeinderat gefasst:
Öffentliche Bekanntmachung
Ladung zur Informationsversammlung, zur Auslegung und zum Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung
Meiningen, den 11.04.2022
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement
und Geoinformation (TLBG)
Flurbereinigungsbereich Meiningen
Flurbereinigungsverfahren Buttlar-Dorf, Az.: 3-2-0435
Öffentliche Bekanntmachung
Ladung zur Informationsversammlung,
zur Auslegung und zum Anhörungstermin
über die Ergebnisse der Wertermittlung
1. Für alle Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren Buttlar-Dorf (Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte) sowie Interessierte findet eine
Informationsversammlung am
Dienstag, dem 24. Mai 2022 um 19:00 Uhr
im Saal des Dorfgemeinschaftshauses Wenigentaft,
St.-Georg-Straße 22 in 36419 Buttlar
statt.
Bekanntmachung: Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
A.   Wahl des Bürgermeisters
1.   In der Gemeinde Buttlar wird am 12.06.2022 ein ehrenamtlicher Bürgermeister gewählt.
Zum ehrenamtlichen Bürgermeister ist jeder Wahlberechtigte im Sinne der §§ 1 und 2 ThürKWG wählbar, der am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Monaten seinen Aufenthalt in der Gemeinde hat; der Aufenthalt in der Gemeinde wird vermutet, wenn die Person in der Gemeinde gemeldet ist. Bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung im Sinne des Melderechts maßgebend. Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind unter denselben Bedingungen wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche.
HAUSHALTSSATZUNG der Einheitsgemeinde Buttlar (Landkreis Wartburgkreis) für das Haushaltsjahr 2022
Auf Grund der §§ 55 ff Thüringer Kommunalordnung erlässt die Einheitsgemeinde Buttlar folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit       1.943.900,00 Euro
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit       1.481.900,00 Euro
ab.
Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 3. März 2022
Am 3. März 2022 wurden folgende Beschlüsse in der Gemeinderatssitzung durch den Gemeinderat gefasst:
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