Feststellung des Wahlergebnisses der Stichwahl zum Ortsteilbürgermeister des Ortsteiles mit Ortsteilverfassung Geisa

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Geisa

Feststellung des Wahlergebnisses der Stichwahl zum Ortsteilbürgermeister des Ortsteiles mit Ortsteilverfassung Geisa

Der Wahlausschuss der Stadt Geisa hat in seiner Sitzung am 11.06.2024 folgendes Wahlergebnis der Stichwahl vom 09.06.2024 zum Ortsteilbürgermeister des Ortsteiles mit Ortsteilverfassung Geisa festgestellt:

Zahl der Wahlberechtigten: 1.798

Zahl der Wähler: 1.092

Zahl der ungültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel): 32

Zahl der gültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel): 1.060

Zahl der auf die einzelnen Wahlvorschläge und Bewerber entfallenden gültigen Stimmen:

Listennummer 1 – CDU (Christlich Demokratische Union Deutschlands)

  • Pohl, Philip                         402 Stimmen

Listennummer 2 – Zimmermann (Einzelbewerberin)

  • Zimmermann, Angela        658 Stimmen

Gewählt ist damit Angela Zimmermann (Einzelbewerberin) zur Ortsteilbürgermeisterin Geisa.

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Stichwahlergebnisses die Feststellung des Stichwahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Wartburgkreis, Kommunalaufsicht, Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter sowie für alle Personen, die divers oder ohne Eintrag im Geburtsregister sind.

 

Geisa, den 11.06.2024

gez. Dr. Sabrina Leinhas, Wahlleiterin