Bekanntmachung der HAUSHALTSSATZUNG der Einheitsgemeinde Schleid (Landkreis Wartburgkreis) für das Haushaltsjahr 2023
Auf Grund der §§ 55 ff Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -
erlässt die Einheitsgemeinde Schleid folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
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in den Einnahmen und Ausgaben mit  Â
1.615.700,00 Euro
und
im Vermögenshaushalt
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in den Einnahmen und Ausgaben mit
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1.088.000,00 Euro
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.069.000,00 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze)für nachstehende Gemeindesteuern
werden wie folgt festgesetzt:
1.
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Grundsteuer
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a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe (A)
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271 v.H.
b) für die Grundstücke (B)
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389 v.H.
2.
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Gewerbesteuer
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395 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 260.000,00 Euro festgesetzt.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Schleid, den 14.02.2023
(Siegel) — Hosenfeld-Wald
Bürgermeisterin
Beschluss- und Genehmigungsvermerk
Mit Beschluss Nr. 01/2023 und 02/2023 hat der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schleid in seiner Sitzung vom 26.01.2023 die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. Die vorstehende Satzung ist dem zuständigen Landratsamt des Wartburgkreises als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt worden.
Das Landratsamt bestätigte mit Datum vom 09.02.2023, Z: 17 068 G 200-59/23(Kr) den Eingang der Haushaltssatzung 2023. Mit Schreiben vom 14.02.2023 Z: 17 068 G 200-59/23 (KR) wurde die sofortige öffentliche Bekanntmachung der Satzung zugelassen (§ 21 Abs.3 Satz 3 ThürKO).
Auslegungshinweis
Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 der Einheitsgemeinde Schleid liegen in der Zeit vom 27.02.2023 bis 13.03.2023 in der Kämmerei der Stadtverwaltung Geisa, vorzugsweise während der allgemeinen Sprechzeiten, öffentlich aus.
Auf die Möglichkeit der Einsichtnahme der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 während den allgemeinen Sprechzeiten in der Kämmerei wird hingewiesen.
Schleid, den 14.02.2023
Hosenfeld-Wald
Bürgermeisterin