HAUSHALTSSATZUNG der Einheitsgemeinde Schleid (Landkreis Wartburgkreis) für das Haushaltsjahr 2022
Auf Grund der §§ 55 ff Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -
erlässt die Einheitsgemeinde Schleid folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.417.400,00 Euro
und
im Vermögenshaushalt   in den Einnahmen und Ausgaben mit 681.600,00Euro
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 36.000 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze)für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe (A) 271 v.H.
                                                       Â
b) für die Grundstücke (B) 389 v.H.
                                                       Â
2. Gewerbesteuer 395 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 235.000,00 Euro festgesetzt.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.
Schleid, den 08.03.2022
Martin Schuchert                 (Siegel)  Â
1.Beigeordneter
Beschluss- und Genehmigungsvermerk
Mit Beschluss Nr. 01/2022 und 02/2022 hat der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schleid in seiner Sitzung vom 03.02.2022 die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen. Die vorstehende Satzung ist dem zuständigen Landratsamt des Wartburgkreises als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt worden.
Das Landratsamt bestätigte mit Datum vom 04.03.2022, AZ: 17 068 G 200-142/22 den Eingang der Haushaltssatzung 2022. Mit Schreiben vom 08.03.2022 AZ: 17 068 G 200-142/22 (Le) wurde die sofortige öffentliche Bekanntmachung der Satzung zugelassen (§ 21 Abs.3 Satz 3 ThürKO).
Auslegungshinweis
Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 der Einheitsgemeinde Schleid liegen in der Zeit vom 14.03.2022 bis 28.03.2022 in der Kämmerei der Stadtverwaltung Geisa, vorzugsweise während der allgemeinen Sprechzeiten, öffentlich aus.
Auf die Möglichkeit der Einsichtnahme der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 während den allgemeinen Sprechzeiten in der Kämmerei wird hingewiesen.
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Schleid, den 08.03.2022
Martin Schuchert, 1.Beigeordneter