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Feuerwehraufwandsentschädigungssatzung
Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde SchleidÂ
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Aufgrund des § 19 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 2 Abs. 1 und 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16. Oktober 2019 (GVBl. S. 429, 433), und des § 2 der Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung (ThürFwEntschVO) vom 26. Oktober 2019 (GVBl. 2019 S. 457) hat der Gemeinderat der Gemeinde Schleid am 24. September 2020 die nachstehende Satzung beschlossen:Â
§ 1 Grundsatz
Die Aufwandsentschädigung wird nur für ehrenamtliche Tätigkeit gewährt.
§ 2 Höhe der Aufwandsentschädigung
(1) Der Ortsbrandmeister erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 98 Euro, die sich aus 80 Euro Grundbetrag und 18 Euro Zuschlag zusammensetzt.
(2) Wehrführer erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro.
(3) Zug- und Verbandsführer mit Aufgaben, die mit denen des Wehrführers vergleichbar sind, erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 40 Euro.
(4) Die Vertreter der Positionen nach Absatz 1 und Absatz 2 erhalten jeweils die Hälfte des für die Position vorgesehenen Betrages (§ 6 Abs. 6 ThürFwEntschVO). Nimmt der jeweilige Vertreter die Aufgaben des Vertretenen zeitweise voll wahr, so richtet sich die Aufwandsentschädigung nach § 6 Abs. 7 ThürFwEntschVO.
(5) Die monatliche Aufwandsentschädigung beträgt für den
– Jugendfeuerwehrwart 40 Euro,
– Gerätewart 40 Euro.
§ 3 Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.12.2019 in Kraft.
(2) Gleichzeitig treten alle übrigen entgegenstehenden ortsrechtlichen Vorschriften außer Kraft.
Schleid, den 30.09.2020
gez. Bernadett Hosenfeld
Bürgermeisterin
Die Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Schleid (Feuerwehraufwandsentschädigungssatzung) wurde mit Schreiben des Landratsamtes Wartburgkreis, Kommunalaufsicht, vom 30.09.2020, Az. 17 068 G 425-590/20 (Kr), zur sofortigen öffentlichen Bekanntmachung zugelassen.