Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren
Ausschreibungsbekanntmachung der Gemeinde Gerstengrund
Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren
Es handelt sich um ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren in Anlehnung an § 7 Abs. 2 BHO, nicht um eine Vorinformation im Sinne des Vergaberechtes im Sinne der Richtlinie 18/2004/EG.
Aktenzeichen: WAK, Gerstengrund, 150715Â
1. Auftraggeber: Gemeinde Gerstengrund
2. Anschrift: Gerstengrund 3, 36419 Gerstengrund, zu Händen: Herrn Schütz, Tel. Gemeinde 036967/70101, Stadt Geisa 036967/69-0, Telefax: Stadt Geisa 036967/69119, e-Mail:
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3. Webseite: www.geisa.de
4. Art des Verfahrens: nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren
5. Frist zur Einreichung der Interessenbekundung: 26.08.2015, 13.00 Uhr
6. Angebotsbindung:
Aufgrund der Komplexität des Antragsverfahrens, bei dem der Antrag bis zur Bewilligung durch mehrere Instanzen bearbeitet wird, beträgt die Angebotsbindefrist 6 Monate. Berücksichtigt werden können nur Angebote, welche auf der Grundlage der in der Leistungsbeschreibung angegebenen Interessentenzahlen eine verbindliche Ausbauzusage treffen und darüber hinaus an keinerlei zusätzliche Bedingungen geknüpft sind.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der anbietenden Telekommunikationsunternehmen (TKU), welche anderslautende Regelungen gegenüber der ausschreibenden Stelle enthalten oder der Breitbandrichtlinie Thüringen entgegen stehen bzw. dem Förderleitfaden widersprechen, entfalten in den betreffenden Teilen im Rahmen dieses Verfahrens keine Wirkung. Mit Abgabe seines Angebotes stimmt der Anbieter dieser Einschränkung zu.
7. Leistungsbeschreibung:
Die Gemeinde Gerstengrund hat in einem vorausgegangenen Bedarfsermittlungsverfahren für die Bereitstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung in der Gemarkung Gerstengrund sowie für den Ortsteil Steinberg der Gemeinde Brunnhartshausen
(insgesamt 44 Haushalte/4 kommerzielle Nutzer) ermittelt.
Gerstengrund - 20 Haushalte/davon 20 Interessenten, 7 unternehmerische Nutzer/davon 7 Interessenten
Steinberg - 16 Haushalte/davon 10 Interessenten, 3 unternehmerische Nutzer/davon 3 Interessenten
Es wird ein Betreiber gesucht, der ein vorhandenes Leerrohrnetz, das sich im Eigentum der Gemeinden befindet, für die Breitbandversorgung nutzen möchte. Der Betreiber soll den Breitbandausbau, den Netzbetrieb und die Dienste-Lieferung eigenverantwortlich übernehmen. Das Leerrohrnetz soll von Föhlritz über Steinberg bis nach Gerstengrund gebaut werden. In Gerstengrund erfolgt ein Leerrohrnetzausbau für eine flächendeckende FTTH-Erschließung. Für Steinberg ist ein FTTC-Ausbau vorgesehen. Dort sollen für mindestens 95 % der Haushalte zuverlässig Bandbreiten von 30 Mbit/s und mehr, dabei für wenigstens 75 % der Haushalte mindestens 50 Mbit/s im Download gewährleistet werden. Â
Zuschlagkriterien:
1. Erschließungsgrad der Gemeinden: Gewichtung 25
2. Angebotene effektive Datenraten: Gewichtung 25
3. Mögliche Pachtzahlung für das Leerrohrnetz der Gemeinden: Gewichtung 15
4. Monatliche Endkundenpreise / Anschlussgebühren: Gewichtung 15
5. Zusätzliche Deckungslücke (Investitionskosten): Gewichtung 20Â
Sofern das Angebot auf Grund einer Diskrepanz zwischen angegebener Interessenten- und später erreichbarer Kundenzahl nicht oder nicht ausreichend geschlossen wird, ist der Bewerber zum Ausbau nicht verpflichtet.
Die Bewerber müssen gemäß Breitband-Leitlinien der EU (C 25/1 v. 26.1.2013) einen unabdingbaren offenen Zugang zu ihrer (Netz-) Infrastruktur gewähren (Open Access).
Die Interessenten haben alle relevanten Informationen, die für die Beurteilung im Rahmen dieses nichtförmlichen Interessenbekundungsverfahrens maßgeblich sein können, mit anzugeben. Hierzu gehören u.a. Übersichtspläne des Vorhabens sowie eine Beschreibung der technischen Lösung.
Nebenangebote sind zugelassen und ausdrücklich erwünscht, wenn dadurch weitere (nicht ausgeschriebene, unterversorgte) Orte mit erschlossen werden. Durch diese zusätzliche Erschließung darf sich keine Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ergeben (Kosten/Haushalt).
Die Maßnahme soll möglichst zügig umgesetzt werden. Die Anbieter haben darzustellen, in welchem Zeitraum die Maßnahme umgesetzt werden kann.
Ein Aufwandsersatz kann nicht gewährt werden.
Der Lageplan mit der Trassenführung kann eingesehen werden im Bauamt der Stadt Geisa sowie im Internet unter www.geisa.de > Geisaer Amt > Gerstengrund > Amtliche Informationen.Â
Gerstengrund, den 16.07.2015
gez. Schütz, Bürgermeister Gerstengrund
A n l a g e    Trassenführung