Grabräumung auf dem Friedhof Bermbach (Reihengrab)
Die Stadtverwaltung (Friedhofsverwaltung) der Stadt Geisa teilt mit, dass für die Grabstätte Maria Trabert die Nutzungsdauer abgelaufen ist (Friedhofssatzung der EG Buttlar, §11).
Die o. g. Grabstätte ist bis zum 30.06.2023 zu räumen (Friedhofssatzung der EG Buttlar § 23, Abs. (1) bis (5)).
Bitte beachten Sie wenn Sie das Grab selbst räumen: Bei der Räumung jeder Grabstelle muss zwingend der „Grabstein“, der „Grabrahmen“ UND müssen die „Grabschwellen“ vollständig entfernt werden/sein.
Für Angehörige denen es nicht möglich ist, die Grabstätte selbst zu räumen, kann der Bauhof der EG Buttlar gegen eine Gebühr beauftragt werden. In diesen Fällen ist ein schriftlicher Antrag in Textform bei der Stadtverwaltung Geisa (Friedhofsverwaltung) entweder postalisch (Stadt Geisa - Friedhofsverwaltung, Marktplatz 27, 36419 Geisa) oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. mit den vollständigen Angaben der Kontaktdaten der/des Beauftragenden zu stellen.