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Jan
31

Entlastung häusliche Pflege - Erhöhung der Sachleistungsbeträge aus der Pflegeversicherung

Caritas Sozialstation - Praxistipp Pflege:  

Die Anstrengungen und Leistungen im Alltag der Pflegebedürftigen durch pflegende Angehörige im häuslichen Umfeld sind unbezahlbar. Dies gilt sowohl im moralischen Sinne, als auch in Bezug auf den Mehrwert für unsere Gesellschaft. Die Bewältigung dieser wichtigen Aufgabe wird in Deutschland durch die gesetzliche Pflegeversicherung finanziell gefördert.

Im Rahmen der Sach- bzw. Kombinationsleistung kann ein ambulanter Pflegedienst unterstützend bei der häuslichen Versorgung hinzugezogen werden. Der Gesetzgeber hat nun zum 01.01.2022 mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) den Sachleistungsbetrag um 5% angehoben. Der Geldleistungsbetrag (Pflegegeld) bleibt davon jedoch unberührt. Das bedeutet, es findet eine Entlastung der pflegenden Angehörigen statt, die in Zusammenarbeit mit dem ambulanten Pflegedienst die Versorgung ihrer Angehörigen meistern und wird damit auch zukünftigen Anforderungen an die ambulante Pflege ein Stück weit gerecht. Dies macht beispielsweise bei Pflegegrad 3 einen Betrag von bis zu € 65 pro Monat aus.

Mit dieser dynamischen Anpassung geht man einen wichtigen Schritt in der Weiterentwicklung der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Individuelle Beratung zum Thema ist bei der Caritas-Sozialstation Geisa-Vacha möglich:
Sprechzeiten im Athanasius-Kircher-Haus, Schulstr. 28, Geisa:
Montag, Dienstag und Donnerstag    8.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag                       8.00 - 13.00 Uhr

Die Sprechzeiten in Vacha, Bahnhofsstraße 3, sind
Montag 10.00 – 12.00 Uhr und Mittwoch 14.00 – 16.00 Uhr.

Termine außerhalb der Sprechzeiten können telefonisch unter 036967/5928811 oder 036962/51189 vereinbart werden.

Info: Die Caritas Sozialstation Geisa-Vacha sucht aktuell MitarbeiterInnen im Bereich Hauswirtschaft und Betreuung.

 

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