1. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse sowie die Ortsteilräte der Stadt Geisa
Art. 1
§ 16 Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:
„Die Fraktion muss mindestens aus drei Stadtratsmitgliedern bestehen und jedes Stadtratsmitglied darf nur einer Fraktion angehören.“
Art. 2
Die 1. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse sowie die Ortsteilräte der Stadt Geisa tritt mit der Beschlussfassung durch den Stadtrat in Kraft.
Geisa, den 06.10.2020
gez. Manuela Henkel, Bürgermeisterin