Aufgrund des § 34 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277, 278) sowie der §§ 17 Abs. 2 Nr. 3, 21 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse sowie der Ortsteilräte der Stadt Geisa vom 12.06.2019 hat der Stadtrat der Stadt Geisa in der Sitzung am 06.10.2020 folgende 1. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse sowie die Ortsteilräte der Stadt Geisa beschlossen:
Art. 1
§ 16 Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:
„Die Fraktion muss mindestens aus drei Stadtratsmitgliedern bestehen und jedes Stadtratsmitglied darf nur einer Fraktion angehören.“
Art. 2
Die 1. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse sowie die Ortsteilräte der Stadt Geisa tritt mit der Beschlussfassung durch den Stadtrat in Kraft.
Geisa, den 06.10.2020
gez. Manuela Henkel, Bürgermeisterin