Das Forstamt informiert: Waldbiotopkartierung 2022
Ab April 2022 wird im Bereich des Thüringer Forstamtes Bad Salzungen mit den Arbeiten zur Waldbiotopkartierung begonnen.
Die Waldbiotopkartierung ist nach § 5 Thüringer Waldgesetz durch die Landesforstanstalt flächendeckend für alle Waldbesitzkarten kostenfrei durchzuführen. Hierbei werden verschiedene Daten erhoben, die den zum Aufnahmezeitpunkt vorhandenen Waldbestand charakterisieren.
Bekanntmachung für Geisa, Buttlar, Schleid und Gerstengrund
Widerspruch gegen Datenübermittlung nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
Nach § 36 Abs. 2, § 42 Abs. 3 sowie § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes (BMG) haben die Meldebehörden jährlich einmal die Einwohner durch öffentliche Bekanntmachung über die Möglichkeit der Eintragung von Übermittlungssperren zu unterrichten.
Es wird deshalb darauf hingewiesen, dass jeder Einwohner gemäß § 50 Abs. 5 BMG der Weitergabe der zu seiner Person gespeicherten Daten
1. an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen in Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten
2. an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen (Altersjubiläen ab 70. Geburtstag)
3. an Adressbuchverlage
widersprechen kann.
Beschlüsse des Stadtrates Geisa vom 16.12.2021
In der öffentlichen Stadtratssitzung am 16.12.2021 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Haushaltssatzung der Stadt Geisa
Bekanntmachung
HAUSHALTSSATZUNG DER STADT GEISA
(Landkreis Wartburgkreis)
für das Haushaltsjahr 2022
Auf Grund der §§ 55 ff Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Geisa folgende Haushaltssatzung:
Satzung der Stadt Geisa über die Freiwillige Feuerwehr und den Wasserwehrdienst
Aufgrund des § 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 23.03.2021 (GVBl. S. 115) des § 1 Abs. 1 Nr. 2 und des § 14 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (ThürBKG) in der Fassung vom 23.11.2020 (GVBl. S. 559), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.11.2020 (GVBl. S. 595) und § 55 Satz 2 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 2009 (GVBl. S. 648) zuletzt geändert durch Gesetzt vom 11.06.2020 (GVBI. S. 277) hat der Stadtrat der Stadt Geisa am 18.11.2021 folgende
Satzung (Feuerwehrsatzung und Wasserwehrdienstsatzung)
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