Öffentliche Einrichtungen wieder geöffnet
Die kommunalen Einrichtungen der Stadt Geisa und der Gemeinden Buttlar, Schleid und Gerstengrund sind wieder geöffnet und stehen für vereinsinterne Zwecke und private Zwecke zur Verfügung.
Grundsätzlich sind die Nutzer der öffentlichen Einrichtungen eigenverantwortlich verpflichtet, die allgemeinen Hygiene-Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts bzw. der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung einzuhalten.
Beschlüsse des Stadtrates Geisa vom 07.07.2020
In der nichtöffentlichen Stadtratssitzung am 07.07.2020 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Informationen für Hundehalter
Nachweis der Haftpflichtversicherung und Mikrochip
Bevor der Entschluss gefasst wird, sich einen Hund anzuschaffen, muss der Hundehalter sich bewusstmachen, dass er damit bestimmte Verpflichtungen eingeht.
Aufruf zur Förderung von innovativen Projekten durch LEADER
Die RAG LEADER Wartburgregion startet wieder einen neuen Projektaufruf, um die Region weiterhin gemeinsam vielfältig und attraktiv zu gestalten. Dieser Aufruf richtet sich ausschließlich an Privatpersonen, Vereine, Institutionen und Unternehmen.
Sie können sich bis zum 14.08.2020 auf eine 60%ige-Förderung der Projektkosten bewerben. Der Zuschuss ist auf maximal 50.000€ begrenzt. Für Kleinprojekte zwischen 2.000€ und 5.000€ ist eine Förderung in Höhe von 75% möglich.
Entgeltordnung zur Kindergartenbenutzungsordnung der Stadt Geisa – Kindergartenentgeltordnung –
Aufgrund des § 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) – in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), zuletzt geändert durch Art. 36 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2652), der §§ 21 Abs. 1, 29 und 30 des Thüringer Gesetzes über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege als Ausführungsgesetz zum Achten Buch Sozialgesetzbuch (Thüringer Kindergartengesetz – ThürKigaG) vom 18. Dezember 2017 (GVBl. S. 276), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2019 (GVBl. S. 383) sowie des § 10 der Kindergartenbenutzungsordnung der Stadt Geisa vom 02.06.2020 hat der Stadtrat der Stadt Geisa in der Sitzung am 02.06.2020 die folgende Kindergartenentgeltordnung beschlossen:
1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Geisa über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen (Straßenausbaubeitragssatzung)
Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Oktober 2019 (GVBl. S. 429, 433) und der §§ 2, 7 und 21b des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2019 (GVBl. S. 396) hat der Stadtrat der Stadt Geisa in der Sitzung am 02.06.2020 die folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Geisa über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen (Straßenausbaubeitragssatzung) vom 21.08.2007 beschlossen:
Weitere Beiträge...
- 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Geisa
- Beschlüsse des Stadtrates Geisa vom 02.06.2020
- Beschlüsse des Stadtrates Geisa vom 10.06.2020
- Bekanntmachung für die Stadt Geisa und die angrenzenden Gemeinden Buttlar, Schleid und Gerstengrund
- Wiesenfeld wird Tempo 30 Zone
- Bekanntmachung Ausnahme Blutspendetermine
- Schließung Stadtverwaltung u. öffentl. Einrichtungen
- Hauptsatzung der Stadt Geisa
- Wahl des Bürgermeisters der Stadt Geisa am 26.01.2020
- Beschlüsse des Stadtrates Geisa vom 17. Dezember 2019