Aktuelle Informationen zum CORONA-Virus
Corona-Teststelle in Geisa
Bürgertest-Zentren gesucht
Aktuelle Informationen zum CORONA-Virus
Montag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr sowie Freitag von 9 bis 12 Uhr
Das Bürgertelefon kann keine Auskünfte zu Impfungen und Impfterminen erteilen. Zuständig hierfür ist in Thüringen nicht das Gesundheitsamt sondern die Kassenärztliche Vereinigung. Auf der Internetseite https://patienten.kvt.de/corona/faq-covid-19-impfungen finden Sie aktuelle Informationen zu Impfungen, Impfstellen und Terminen.
Schulen und Kitas seit 8. März wieder geschlossen
Infektionsschutz bei religiösen und weltanschaulichen Veranstaltungen und Zusammenkünften
Aktuelle Informationen zum CORONA-Virus
- private Treffen sind
    - auf den eigenen Haushalt sowie auf Personen für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht
    - und maximal eine weitere haushaltsfremde Person zu reduzieren
NEU: Kinder bis einschließlich drei Jahre werden nicht mitgezählt
Änderung der Thüringer Corona-VO
Vergabe von Impfterminen
Zuständig für die Vergabe von Impfterminen gegen das Corona-Virus ist in Thüringen nicht das Gesundheitsamt sondern die Kassenärztliche Vereinigung.
Auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung: https://patienten.kvt.de/corona/faq-covid-19-impfungen finden Sie aktuelle Informationen zu Impfungen, Impfstellen und Terminen.
Telefonische Terminvergabe über Tel. 03643 / 49 50 490.
Aktuelle Informationen zum Corona-Virus
Wichtiger Hinweis an die Bürger!
Betroffene werden gebeten, Ruhe zu bewahren und von Nachfragen beim Gesundheitsamt abzusehen. Wer ein positives Testergebnis erhalten hat oder eine Kontaktperson ersten Grades ist, begibt sich in Selbstisolation.
Eine Kontaktperson 1. Grades ist, wer näher als 1,5 Meter und ohne Mund-Nasen-Schutz mit einer infizierten Person in Kontakt war. Das ist zum Beispiel ein 15 minütiger Face-to-Face-Kontakt, ein Kuss oder auch eine Umarmung. Oder wenn man sich unabhängig vom Abstand für längere Zeit (mehr als 30 Minuten) im selben Raum wie die infizierte Person befand. Beispiele dafür sind der gemeinsame Aufenthalt in einem Klassenzimmer oder Büroraum ohne adäquate Lüftung.
Aktuelle Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie
Derzeit bestehende Maßnahmen werden bis einschließlich 14. Februar 2021 verlängert.
Zusätzlich gelten folgende Regelungen (Zusammenfassung):
Kontaktbeschränkungen:
- alle Personen werden angehalten, Kontakte möglichst konstant und gering zu halten
- fest organisierte private Betreuung von Kindern unter sechs Jahren aus maximal 2 Haushalten erlaubt (auch Nachbarn oder Großeltern dürfen auf mehrere Kinder unter sechs Jahren aufpassen)
Weitere Corona-Maßnahmen
Zusätzlich gilt folgendes:
1. gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und privat
nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts
oder Personen für die ein Sorge- und Umgangsrecht besteht
sowie zusätzlich mit einem Angehörigen eines weiteren Haushalts.
Verlängerung Corona-Sonderregelungen für pflegende Angehörige
Lagedarstellung 16. Dezember 2020
Jugendclubs geschlossen
Weitere Corona-Maßnahmen, steigende Fallzahlen!
Wartburgkreis erlässt Allgemeinverfügung zur erweiterten Pflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung (02.12.2020): Zweite Allgemeinverfügung
Weitere Informationen und aktuelle Fallzahlen über Corona-Infektionen im Wartburgkreis: Wartburgkreis
Bürgertelefon des Wartburgkreises
Tel. 03695 – 61 61 61
Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2
Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 31.10.2020
- im Wortlaut veröffentlicht unter Verordnung vom 31.10.2020
Hier eine kurze Zusammenfassung:
Bund-Länder-Konferenz beschloss Teil-Lockdown
2. Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2
Gültig ab dem 30. September 2020 (bis 31.10.2020)
Veröffentlicht vom Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit Frauen und Familie:
Neue Corona-Verordnung bis 30. August 2020
Die neue Thüringer Verordnung zur weiteren Verbesserung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 mit den Neufassungen der Zweiten Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Grundverordnung und der Vierten Quarantäneverordnung gilt vom 16. Juli bis 30. August 2020.
Im Vergleich zur vorherigen Corona-Verordnung haben sich nur minimale Änderungen ergeben.
Neue Corona-Verordnung in Kraft getreten
Neue Corona-Verordnung bis 30.08.2020
Im Vergleich zur vorherigen Corona-Verordnung haben sich nur minimale Änderungen ergeben.
Weitere Informationen, Gesetze und Voraussetzungen für die Anmeldung von Veranstaltungen beim Landratsamt Wartburgkreis unter: Weitere Informationen
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